(ots) - Neufassung des internationalen
Rechnungslegungsstandard IFRS / Unternehmen betroffen, die mit ihren
Kunden Mehrkomponenten-Verträge abschließen / Verbraucher schließen
in Deutschland jährlich 30 Millionen Verträge ab / Umsätze müssen in
der Rechnungslegung in Zukunft anders abgebildet werden
Wenn Kunden einen Mobilfunkvertrag abschließen, bekommen sie meist
ein Handy zum besonders günstigen Preis angeboten. Unternehmen müssen
in Zukunft Umsätze nach einem neuen Standard verbuchen. Die größten
Auswirkungen ergeben sich für Unternehmen, die mit ihren Kunden
Mehrkomponenten-Verträge abschließen. Das sieht eine Neufassung des
internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS vor, der 2017
verbindlich in Kraft treten wird. Unternehmen müssen mit einem
erheblichen Aufwand und immensen Investitionen rechnen, wie Christoph
Gruss, Experte für Rechnungslegung bei PwC, erläutert.
Was ändert sich für Unternehmen mit dem neuen Standard für die
Umsatzrealisierung?
Christoph Gruss: Unternehmen müssen nach dem neuen Standard in
Zukunft Umsätze in ihrer Rechnungslegung anders abbilden, wenn sie
Produkte und die dazugehörige Dienstleistung im Paket verkaufen und
der Preis für einen Teil künstlich niedrig bzw. aus Kundensicht
attraktiv ist. Der Rechnungsbetrag, den der Kunde bezahlt, weicht von
dem ab, der als Umsatz in Zukunft in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen wird. Das war in vielen Fällen bisher nicht der Fall.
Können Sie dafür ein Beispiel nehmen?
Gruss: Typisch sind solche Verträge in der
Telekommunikationsbranche. Häufig bieten Unternehmen einen
Mobilfunkvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren mit einer
Flatrate von angenommen 20 Euro pro Monat an - die Kunden bekommen
das Handy zum Discount-Preis von einem Euro. Bislang wurde dieser
eine Euro für das Handy als Umsatz im Augenblick des Handyverkaufs
ausgewiesen und dann bis zum Vertragsende monatlich jeweils 20 Euro.
Nach dem neuen Standard müssen Unternehmen nun sehr viel klarer für
jede einzelne Leistung einen relativen Marktwert ermitteln und diesen
auch in ihrer Rechnungslegung entsprechend ausweisen. So könnte dann
das Handy nicht mehr mit einem Euro, sondern mit 121 Euro als Umsatz
in die Gewinn- und Verlustrechnung eingehen und die monatliche
Flatrate nur noch mit 15 Euro, obwohl die Kunden noch immer Monat für
Monat 20 Euro bezahlen. Welche Unternehmen sind von dieser neuen
Regelung davon betroffen? Gruss: Dieser neue Standard gilt für
Unternehmen, die nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard
IFRS berichten. Betroffen sind vor allem Branchen mit Kundenverträgen
mit Mehrkomponenten. So zum Beispiel die Telekommunikationsbranche.
Allein in Deutschland schließen Verbraucher jährlich 30 Millionen
Verträge ab, bei denen sie häufig ein Handy oder ein Smartphone zu
einem sehr günstigen Preis erwerben können. Aber auch in der
Automobilindustrie gewinnen solche Verträge an Bedeutung. Die
Automobilproduzenten bieten beim Autokauf immer häufiger
Wartungsverträge für einen längeren Zeitraum an. Beim Verkauf von
Heizungen oder Maschinen werden solche Serviceverträge auch immer
üblicher. Die Unternehmen streben dauerhafte Kundenbeziehungen an.
Sie wollen die Kunden an sich binden und mit ihnen in Kontakt
bleiben.
Welche Konsequenzen hat dieser neue Ausweis der Umsatzrealisierung
für Unternehmen?
Gruss: Für die Unternehmen hat dieser neue Standard einen immensen
Aufwand zur Folge. Sie müssen für die Rechnungslegung Prozesse neu
gestalten und die IT entsprechend anpassen. Das Problem besteht
darin, alle Bestandteile von Mehrkomponenten-Verträgen separat zu
bewerten und entsprechend abzubilden. Je vielfältiger die
Vertragsbeziehungen sind, die ein Unternehmen zu seinen Kunden hat,
desto komplexer ist es, diese Umsätze in der Rechnungslegung
darzustellen. Die Kosten sind immens. Allein die
Telekommunikationsbranche in Europa hat die Kosten für die Umsetzung
dieser Regelung auf mehrere hundert Millionen Euro taxiert.
Hochgerechnet auf alle Branchen werden die Aufwendungen daher im
Milliardenbereich liegen.
Ãœber PwC:
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