(ots) - Kinder und Ausbildung vereinbaren - Weg zum
Berufsabschluss - Familienorientierte Personalpolitik als
Wettbewerbsvorteil für Betriebe
Es geht um junge Mütter und Väter, denen über Teilzeitausbildung
eine realistische Chance zum Berufsabschluss eröffnet werden kann.
Diese Form der Ausbildung unterstützt junge Menschen, die aufgrund
von Elternschaft oder Pflegetätigkeit (Angehöriger) ihre Ausbildung
unterbrochen haben oder eine Erstausbildung anstreben. Andererseits
ist dieses Angebot insbesondere für kleine und mittlere Betriebe eine
gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierbei ist
familienorientierte Personalpolitik ein wichtiger Wettbewerbs- und
Standortvorteil.
Teilzeitausbildung ist in zwei Formen möglich.
- Ohne Verlängerung der Ausbildungszeit beträgt die wöchentliche
Ausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht mindestens
25 Stunden und maximal 30 Stunden.
- Mit Verlängerung der Ausbildungszeit bewegen sich die
Wochenstunden einschließlich Berufsschulunterricht von
mindestens 20 Stunden bis zu maximal 30 Stunden.
Für beide Formen gilt, dass sich Betrieb und Auszubildende
absprechen, wann diese Stunden geleistet werden. Der
Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Seit dem Jahr 2005
ist Teilzeitausbildung nach §8 Berufsbildungsgesetz (BBIG) in allen
anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.
Nähere Informationen unter:
In den örtlichen Berufsinformationszentren (BiZ) oder kostenfrei
per Telefon: Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00, für Arbeitgeber: 0800
4 5555 20
Hintergrund: Der Weltkindertag soll international die Bedürfnisse
von Kindern in das öffentliche Bewusstsein rücken. Aus diesem Anlass
möchte die Bundesagentur für Arbeit für familienfreundliche Arbeits-
und Ausbildungsmodelle werben.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de. Folgen Sie der
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