(firmenpresse) - Der US-Gesetzgeber hat am 18.März 2010 den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verabschiedet, wodurch
ausländische Finanzdienstleister und Banken zur Weitergabe von kontobezogenen Informationen über US-Kunden an die US-Finanzverwaltung verpflichtet werden.
Zahlungen aus US-Quellen an ausländische Finanzinstitute werden mit einer "Straf Quellensteuer" belegt, sofern von diesen der Informationsaustausch verweigert wird. Die Regeln der FATCA sind Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen, mit dem der US-Gesetzgeber auf die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise reagiert.
Vollständigen Bericht lesen (http://www.uscet.com/wissenswertes-zur-firmengruendung-usa/fatca/index.html)
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Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.
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