Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
(firmenpresse) - Die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist im Mai 2013 in Kraft getreten. Weiterhin liegt nach der Geburt eines Kindes die alleinige Sorge bei der Mutter, es sei denn die Eltern begründen im Einverständnis durch eine Sorgeerklärung die gemeinsame Sorge. Der Großteil der nicht miteinander verheirateten Eltern entscheidet sich bereits dafür. Neu ist, dass auch gegen den Willen der Mutter ein Gericht auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht anordnen kann. Neu ist auch ein schriftliches Verfahren mit kurzen Fristen, in dem die Mutter darlegen muss, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Das bringt Fragen, Unsicherheiten und auch Ängste bei Alleinerziehenden mit sich. Hier ist Information darüber gefragt, wie die juristische Situation aussieht, was das Sorgerecht umfasst und was nicht.
Deshalb führt am 02. Juli 2014 der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband Saar gemeinsam mit der Fachanwältin für Familienrecht Tatjana Röder, eine Informationsveranstaltung zu diesem wichtigen Thema durch und zieht nach einem Jahr Bilanz, wie sich die Neuregelung in der Praxis ausgewirkt hat. Um 19:00 Uhr beginnt im Elternkaffee, Gutenbergstrasse 2A, 66117 Saarbrücken diese Veranstaltung, zu der jeder Interessierte, Betroffene und Beratende herzlich eingeladen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Ortsverband Saar e.V.
Frau Lydia Oschmann
Gutenbergstrasse 2A
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681-33446
Fax: 0681-373932
info(at)vamv-saar.de
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