(firmenpresse) - Krankgeschrieben - trotzdem arbeiten?
Salopp gesagt, ist der gelbe Schein, das Attest vom Arzt, oft eine willkommene Erholung vom Arbeitsstress. Einfach mal ausruhen, auf dem Sofa liegen und durch das TV-Programm zappen.... Was ist aber, wenn der Arzt einen krankgeschrieben hat und man den Zeitraum auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausschöpft?
Häufig wird die Meinung vertreten, man müsse wieder zum Arzt gehen und sich „gesundschreiben“ lassen. Dies stimmt aber nicht. Fühlt man sich gesund und in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen, dann kann man auch wieder zur Arbeit gehen. Es ist nicht notwendig, sich vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass man gesund oder arbeitsfähig ist. Das Attest weist nur eine Prognose des Arztes aus, für welchen Zeitraum er glaubt, dass die volle Genesung andauert. Daran halten muss man sich nicht. Auch ist der Mythos, es greife kein Versicherungsschutz, wenn man trotz Krankschreibung zur Arbeit geht und es passiert ein sog. Arbeitsunfall oder Wegeunfall, falsch. Die Betriebshaftlichtversicherung greift im Allgemeinen trotzdem.
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