PresseKat - EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1068391

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
22. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 02. Juli 2014, um 10.00 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.

Tagesordnung

1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit dem
Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Konzernabschlusses,
des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats an
die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2013/2014
2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2013/2014
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013/2014
5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014/2015
6) Neuwahl des Aufsichtsrats
7) Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im
Ausmaß von 40 % des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des
gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß
§ 153 Absatz 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2014/I] und entsprechende Änderung
der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 2
8) Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im
Ausmaß von 10 % des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur Ausgabe an




Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens mit
der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts [Genehmigtes Kapital 2014/
II] und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien)
Absatz 2
9) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im
Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das
Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,
auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre auf die Finanzinstrumente
10) Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 159
Absatz 2 Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 01.07.2009, die
bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Absatz 2 Z
1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Ausmaß von 10 %
des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2014] und entsprechende Änderung der
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 6

Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. Juni 2014 im Internet
unter www.voestalpine.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen:

· Jahresabschluss,
· Corporate Governance-Bericht,
· Konzernabschluss,
· Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst),
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10,
· Bericht des Vorstands gemäß § 170 Absatz 2 AktG iVm § 153 Absatz 4
AktG zum Tagesordnungspunkt 8,
· Bericht des Vorstands gemäß § 174 Absatz 4 AktG iVm § 153 Absatz 4
AktG zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10,
· Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen im
Änderungsmodus,
· Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser

Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 11. Juni 2014 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.Hd.
Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht und Beteiligungen, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt dem Namen der betreffenden Aktionäre, der
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23.
Juni 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 55
5872 oder an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.Hd. Herrn Dr.
Christian Kaufmann, Leiter Recht und Beteiligungen oder per E-Mail
christian.kaufmann(at)voestalpine.com zugeht, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Absatz 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vor­stand gestellt werden. Derartige Fragen können
an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1,
Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per
E-Mail an IR(at)voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55
5581 übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 23. Juni 2014 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß §
87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm­lung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111
AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. Juni 2014
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2014
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.

Per Post voestalpine AG
(in Schriftform) Recht und Beteiligungen
z.Hd. Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine(at)hauptversammlung.at; jedoch
ausschließlich mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000937503 im Text angeben

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
ISIN AT0000937503,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben ge­nannten Nachweisstichtag 22. Juni 2014 (Ende dieses
Tages) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegen­genommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht daran gehindert, weiterhin frei über ihre Aktien zu verfügen.
Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Ãœbertragung der Aktien
nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung
innehatte.

Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden

In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde
darüber berichtet, dass die voestalpine AG verpflichtet ist, alle im
Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden)
durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu
hinterlegen. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des
Landesgerichts Linz vom 19. April 2013 wurden durch dreimalige
Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der
Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens
zum 23. Oktober 2013 einzureichen und hat der Vorstand mit Beschluss
vom 4. November 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber
lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Absatz 29 AktG für
kraftlos erklärt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2013.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der
voestalpine AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive
Aktienurkunden verfügen, können bei der UniCredit Bank Austria AG,
1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der
depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden
unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die
Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, die der
Anzahl der jeweils eingereichten Aktien entspricht. Dies ist vom
Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden
Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die
Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 22. Juni 2014,
durchgeführt ist.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post voestalpine AG
Recht und Beteiligungen
z.Hd. Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine(at)hauptversammlung.at;
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als
PDF,dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000937503 im Text angeben
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 01. Juli 2014bis
16.00 Uhrbei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Wilhelm Rasinger bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA
unter Tel. +43 1 8763343 30, Fax +43 1 8763343 39 oder E-Mail
rasinger(at)iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger
aufgrund der erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.

Gesamtzahl der Aktien

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 313.309.235,65 eingeteilt in
172.449.163 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 28.597 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm §
262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 8.675 Aktien noch nicht eingereicht
und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 172.411.891 Stückaktien. Es bestehen nicht
mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Ak­tionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden,
werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Teilweise Ãœbertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
Hauptversammlung am 02. Juli 2014 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet
unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild-
oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Linz, im Juni 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax: +43/50304/55-5581
mailto:peter.fleischer(at)voestalpine.com
http://www.voestalpine.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
FAX: +43 50304/55-5581
Email: IR(at)voestalpine.com
WWW: www.voestalpine.com
Branche: Metallindustrie
ISIN: AT0000937503
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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an Fahrt Ecommerce Alliance AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2013
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Datum: 04.06.2014 - 14:21 Uhr
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