PresseKat - EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb
eigener Aktien

ID: 1068539

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Aktienrückkauf

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4
und Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Abs 1b AktG)

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3
VeröffentlichungsV 2002

Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien,
FN 122119 m, vom 4. Juni 2014 hat die folgenden Beschlüsse gefasst,
die hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß
§§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht werden:

"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG
zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst
werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der
Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf
insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht
übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin
bis zum 3. Dezember 2016, begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro
Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr
als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der
der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.





Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme
des Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht
der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der
eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des
"Share Incentive Program" der Gesellschaft für leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen
Unternehmen erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass
Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 ausgegeben werden, das
Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an
solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem
ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten
Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht
haben. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden
und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser
Beschlussfassung, sohin bis zum 3. Juni 2019.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm
oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
veröffentlichen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012
beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch
auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."

Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der

VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet
über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com,
entsprochen.

Rückfragehinweis:
Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer
Tel.: +43 1 71707-2089
ir(at)rbinternational.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
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WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
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Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
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Datum: 04.06.2014 - 17:10 Uhr
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