(ots) - Was hat die Bundesregierung bisher getan, um der
größten Verletzung der Grundrechte aller Bürger in der Geschichte der
Bundesrepublik wirksam zu begegnen? Wenig bis gar nichts. Um Edward
Snowden, der das Treiben der NSA publik machte, macht man einen
riesigen Bogen, das No-Spy-Abkommen war immer ein Treppenwitz. Jetzt
also das Kanzlerinnen-Handy: Auch hier wollte der Generalbundesanwalt
zunächst einmal nicht tätig werden. Mangels Aussicht auf Erfolg? Wo
kämen wir hin, wenn das ein Maßstab für Justitia würde, vor allem,
wenn es um Grundrechte geht? Und was bedeutet denn "Erfolg" beim
Thema NSA? Um Ahndung möglicher oder tatsächlicher Straftaten wird es
nie gehen können. Wohl aber um größtmögliche Aufklärung. Dies ist ein
absolutes Muss. Vielleicht gelingt es Harald Range auf diesem Weg,
die berechtigten Wogen der Empörung zu glätten. Denn hinter Angela
Merkel stehen Millionen vonBürgern, denen es nicht besser ging als
ihr, und um die sich kein Gericht dieser Welt kümmern kann und wird.
Falls der Bundestag beim Thema Snowden nicht von seiner
Verweigerungshaltung abrücken sollte, bleibt es wieder einmal einzig
und allein der Justiz überlassen, so etwas wie Grundvertrauen in den
Staat zu erhalten oder wiederherzustellen. Messen sollte man den
Generalbundesanwalt zumindest zunächst also nicht an dem, was er
erreicht. Sondern an der Ernsthaftigkeit, mit der er es versucht. Nur
mit dieser Ernsthaftigkeit kann Deutschland noch einen Rest an
Selbstachtung bewahren und so ganz nebenbei eigene Strategien für die
digitale Zukunft entwickeln.
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