(ots) - Der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller rechnet
fest damit, dass der emeritierte Bischof Tebartz-van Elst einen Teil
seines Ruhestandsgehaltes für Wiedergutmachung verwenden muss. Thomas
Schüller ist Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der
Universität Münster. Zuvor hat er 16 Jahre lang im Bistum Limburg
gearbeitet und war vier Jahre lang persönlicher Referent des
ehemaligen Bischofs Kamphaus. In einem Interview mit dem
landespolitischen Fernsehmagazin "zur Sache Rheinland-Pfalz!"
(5.6.2014, 20.15 Uhr im SWR Fernsehen) sagte Schüller, dass die Klage
in Vorbereitung sei und die römischen Gerichte diese Klage auch
erwarten.
Wörtlich sagte er: "Ein Bischof kann um Schadenersatz nur beim
höchsten römischen Gericht, der Sacra Rota, angeklagt werden."
Schüllers Begründung: "Dass der Bischof jetzt so eine großzügige
Geste erfahren hat, dass er das volle Pensionsgeld bekommen hat,
nämlich 71 Prozent seines letzten Gehaltes, zeigt, dass man ihn auch
wirtschaftlich überhaupt in die Lage versetzen will, einen höheren
Betrag lebenslang abzubezahlen." Der Bischof bekommt ein Ruhegehalt
von rund 6.700 Euro monatlich.
Offen ist derzeit noch, ob die Staatsanwaltschaft Limburg ein
Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der
Untreue einleiten wird. "Wir prüfen das derzeit noch", sagte der
leitende Oberstaatsanwalt Hans Joachim Herrchen auf Nachfrage des
SWR.
Schüller rechnet damit, dass es zwei Jahre dauern kann, bis das
Bischofsamt in Limburg neu besetzt ist. Es gebe zu viele Verletzungen
im Bistum, die zunächst geklärt werden müssten. Das ausführliche
Interview läuft im Politikmagazin "zur Sache Rheinland-Pfalz!",
heute, Donnerstag, 5. Juni 2014, um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen.
Zitat nur gegen Quellenangabe "SWR-Politikmagazin 'zur Sache
Rheinland-Pfalz!'" frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Andrea Bähner, Tel. 0171
5305472.