(ots) - Die rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag fordern Justizminister Heiko Maas (SPD) dazu
auf, das Strafrecht im Sinne von Vergewaltigungsopfern zu
reformieren. Der zuständige Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Bundestag, Michael Frieser, sagte dem ARD-Politikmagazin "Kontraste",
er sei überrascht, dass der Minister im Entwurf zur aktuellen
Strafrechtsnovelle nicht auf den betreffenden Paragrafen 177 eingehe.
Dies stehe auch im Widerspruch zu internationalen Konventionen.
Lisa Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, verlangt von Justizminister Heiko Maas
(SPD), das anstehende Gesetzgebungsverfahren dazu zu nutzen,
Regelungslücken im Paragrafen 177 zu schließen.
Paragraf 177 StGB besagt, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
liegen nur vor, wenn der Täter mit Gewalt, durch Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer
schutzlosen Lage das Opfer zum Sexualakt zwingt. Die Vornahme
sexueller Handlungen allein gegen den Willen einer Person hat der
Gesetzgeber bislang nicht unter Strafe gestellt.
Lisa Winkelmeier-Becker sagte dazu dem ARD-Politikmagazin
"Kontraste": "Es kann nicht sein, dass bei einem Fall, in dem klar
ist, dass das Verhalten des Täters dem Willen des Opfers
widerspricht, der Täter ohne Strafe ausgeht und dem Opfer auch noch
der Vorwurf gemacht wird, es hätte sich anders verhalten sollen."
Einem Beschluss des Europarats zufolge - der sogenannten
Istanbul-Konvention von 2011 - sind "nicht einverständliche sexuell
bestimmte Handlungen" unter Strafe zu stellen. Dazu sagte der
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Frieser:
"Wir sehen, fast etwas erschrocken, dass wir ja durch Konventionen
internationaler Art sogar dazu aufgefordert sind, hier etwas zu tun.
Beim Thema sexueller Nötigung und Vergewaltigung, Paragraf 177
Strafgesetzbuch, müssen wir tatsächlich handeln. Diese Diskussion
haben wir bereits geführt und wir sind auch etwas überrascht, dass
der Justizminister dem bisher nicht Folge leistet."
Weitere Informationen dazu am Donnerstag, 05.06.2014 um 21.45 Uhr
im ARD-Politikmagazin "Kontraste"
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