(ots) - Im ersten Quartal 2014 wurden 145 769 laufende
Bezüge von Betreuungsgeld gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt in
Wiesbaden (Destatis) mitteilt, zeigen dies die Ergebnisse der
Statistik zum Betreuungsgeld, die die tatsächlichen Leistungsbezüge
im betrachteten Zeitraum erfasst.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld,
wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich
geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter
Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld von derzeit
100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli
2012 geboren wurden. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat
des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen maximal
zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des
Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise
gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das
Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat
bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also
beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten
Anspruch.
Das Betreuungsgeld wurde hauptsächlich von Müttern bezogen (rund
95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer
Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die
Geschlechterverteilung unterschiedlich aus, wobei es in Bremen mit
fast 10 % den mit Abstand höchsten Anteil an männlichen Beziehern
gab.
Im früheren Bundesgebiet haben vier von fünf Leistungsbeziehenden
den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen
Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt; in den neuen Ländern
(einschließlich Berlin) planen das nur zwei von fünf. Die
voraussichtliche Bezugsdauer ist dementsprechend in den neuen Ländern
mit durchschnittlich 13,5 Monaten deutlich kürzer als im früheren
Bundesgebiet (19,6 Monate).
14 % der Beziehenden besaßen nicht die deutsche
Staatsbürgerschaft. Gut die Hälfte (51 %) der Kinder, für die
Betreuungsgeld bezogen wurde, waren das einzige Kind im Haushalt. In
gut einem Drittel der Fälle (34 %) war noch ein weiteres Kind
vorhanden. Nur 15 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern
zusammen.
Eine Publikation mit weiteren detaillierten Ergebnissen der
Betreuungsgeldstatistik für den Zeitraum 1. Quartal 2014 ist im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de >
Publikationen > Thematische Veröffentlichungen > Soziales > Eltern-
und Betreuungsgeld kostenlos abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Kathrin Schäfer,
Telefon: (0611) 75 8136,
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