(ots) - Kaum Zwischenfälle bei Freigängen von
Gefängnisinsassen in Niedersachsen
Ministerium: 41 Ermittlungsverfahren bei mehr als 170.000
Haftlockerungen
Osnabrück.- Bei Freigängen von Gefängnisinsassen kommt es in
Niedersachsen äußerst selten zu Zwischenfällen. Das belegen Zahlen
des Landesjustizministeriums, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Mittwoch) vorliegen. Demnach seien im vergangenen Jahr mehr als
170.000 Haftlockerungen wie etwa begleitete und unbegleitete Ausgänge
oder aber Hafturlaube bewilligt worden. Nur in 41 Fällen - und damit
bei nicht einmal jeder 4150. Haftlockerung - sei ein
Ermittlungsverfahren gegen den Gefängnisinsassen wegen einer
möglichen Straftat außerhalb der Gefängnismauern eingeleitet worden.
Sechs Mal sei eine Verurteilung erfolgt. Für das laufende Jahr 2014
teilte das Ministerium dem Blatt mit: Bei zwölf Verfahren habe es
einen Richterspruch gegeben. Zu der Art der Delikte machte die
Landesbehörde keine Angaben.
Bei Sicherungsverwahrten verzeichnete das Ministerium laut "Neuer
Osnabrücker Zeitung" 2013 keinen Zwischenfall. Auch dieses Jahr habe
es abgesehen von den Ereignissen in Lingen keinen Vorfall gegeben.
Die Haftlockerungen in Niedersachsen stehen derzeit besonders im
Fokus, weil ein Sicherungsverwahrter während seines Freiganges aus
der Justizvollzugsanstalt Lingen ein 13-jähriges Mädchen sexuell
missbraucht haben soll. In der Folge floh der Mann und konnte erst am
vergangenen Samstag in Emmerich am Niederrhein gefasst werden.
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