PresseKat - Testfall Fußball-WM: Online-Streaming am Arbeitsplatz

Testfall Fußball-WM: Online-Streaming am Arbeitsplatz

ID: 1070771

(ots) - Gerade Großereignisse wie die WM werfen generell die
Frage auf, was der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz darf und was nicht.
Laut eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.
(www.eco.de) müssen Arbeitgeber gerade bei Streaming Media eindeutige
Regeln aufstellen.

Alle vier Jahre wieder, pünktlich zur Fußball-WM, verfolgt die
ganze Welt gebannt die Fernsehbilder. Die ganze Welt? Theoretisch ja,
sagt Michael Westphal, Leiter der Kompetenzgruppe Streaming Media
(http://streaming-media.eco.de/) im eco - Verband der deutschen
Internetwirtschaft e. V. (www.eco.de). "Denn auch wer während der
Fußball-Übertragungen arbeiten muss, hat mittlerweile einige
Möglichkeiten, um die Spiele in Brasilien ohne größeren Aufwand vom
Computer aus verfolgen zu können. Beispielsweise in Form von
Live-Streaming oder Liveticker." Großereignisse wie die WM werfen
jedoch generell die Frage auf, was der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
darf und was nicht. "Die WM ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit zu
schauen, egal über welches Medium, ist - auch in Zeiten von New Work
- ein Kündigungsgrund und kann somit schwere juristische Konsequenzen
nach sich ziehen", erläutert Lucia Falkenberg, HR-Managerin bei eco
(http://www.eco.de/themen/new-work.html). Daher rät eco den
Arbeitgebern - auch und gerade beim Streaming - eindeutige Regeln
aufzustellen. Ob es sich nun um ein wichtiges Sportereignis, die
Pressekonferenz eines Kunden oder um eine Rede von Angela Merkel
handelt.

Der Arbeitgeber entscheidet

Laut Falkenberg gilt generell am Arbeitsplatz: Erlaubt ist nur,
was der Chef ausdrücklich genehmigt. Ganz gleich ob es sich dabei,
wie aktuell bei der Fußball-WM, um Fußballtrikots, Fahnenschmuck,
Tippspiele mit Arbeitskollegen, Radio hören, Liveticker,
Online-Streaming oder spätere Arbeitszeiten nach einer langen




Fußball-Nacht handelt. "Damit die WM am Arbeitsplatz aber nicht zum
Eigentor für den Arbeitnehmer wird, sollte dieser seinen Chef im
Vorfeld um Erlaubnis fragen", betont die HR-Managerin von eco. Das
gilt insbesondere für Live- und Online-Streaming. Der Arbeitnehmer
schaut diese Inhalte meist über einen längeren Zeitraum. Zudem nimmt
dies seine Aufmerksamkeit in größerem Umfang in Anspruch als dies
beispielsweise beim Radio hören im Hintergrund der Fall ist. "Falls
der Arbeitgeber Live- und Online-Streaming genehmigt, muss den
Arbeitnehmern natürlich klar sein, dass sie die Streaming-Medien aus
privaten Gründen nutzen, ihnen die dafür aufgewendete Zeit nicht
entlohnt wird und von ihnen nachgeholt werden muss", fügt Falkenberg
hinzu.

Flexiblere Arbeitszeiten erfordern flexiblere Arbeitsbedingungen -
auch beim Streaming

Durch die Zeitverschiebung können sehr viele Arbeitnehmer die
WM-Ãœbertragungen bereits in ihrer Freizeit schauen. Doch gerade bei
den 18 Uhr-Spielen wird es so mancher Arbeitnehmer nicht rechtzeitig
zu Spielbeginn schaffen - egal ob er im Schichtdienst arbeitet,
längere Arbeitszeiten hat oder noch im Stau steht. Streaming Media am
Arbeitsplatz wäre hierfür eine Lösung. "Der 9 bis 17 Uhr-Job wird
heutzutage immer mehr die Ausnahme als die Regel", ergänzt Westphal.
"Daher sollte mit zunehmend flexibleren Arbeitszeiten auch die
Flexibilität der Arbeitgeber bei der Nutzung von Streaming Media
steigen." Spätestens bei der nächsten EM in Frankreich wird sich die
Frage wieder im verstärkten Maße stellen. Zumal dann auch zahlreiche
Spiele schon um 15 Uhr beginnen werden. Falls der Arbeitgeber jedoch
kein Streaming am Arbeitsplatz zulassen möchte, kann er anstelle
dessen seinen Mitarbeitern auch das gemeinsame Schauen eines
wichtigen Spiels, beispielsweise der deutschen
Fußballnationalmannschaft, ermöglichen. Denn immer mehr Arbeitgeber
nutzen mittlerweile die WM als teambildendes Gemeinschaftserlebnis.

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Datum: 11.06.2014 - 11:05 Uhr
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