(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesregierung auf,
bei öffentlichen Bauten klimaschädliche F-Gase zu verbieten und den
Einsatz von Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln verbindlich
vorzuschreiben
Am 9. Juni 2014 ist die überarbeitete Verordnung (EU) Nr. 517/2014
über fluorierte Treibhausgase in Kraft getreten. Fluorierte
Treibhausgase, auch F-Gase genannt, tragen in erheblichem Maße zur
Klimaerwärmung bei. Sie kommen als Kältemittel in Klimaanlagen und
Kältemaschinen (z. B. in Supermärkten) zum Einsatz, aber auch als
Treibmittel in Schäumen. Neu in der ab Januar 2015 wirksamen
Verordnung ist insbesondere die schrittweise Begrenzung der
Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW)
bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Mengen. Zusätzlich werden die
Verwendung und das Inverkehrbringen von Anwendungen verboten, die
F-Gase mit einem hohen Klimafaktor enthalten. Darunter fallen diverse
stationäre Anlagen zur Kühlung und Klimatisierung.
Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bleibt diese
Verordnung weit hinter den klimapolitischen Notwendigkeiten zurück.
Denn für alle Einsatzzwecke bestehen bereits Alternativen. Daher
müsse die Bundesregierung den Umstieg auf natürliche und
umweltschonende Kältemittel schnellstmöglich vorantreiben. Die DUH
fordert die Bundesregierung auf, in öffentlichen Bauten den Einsatz
von Klimatechnik auf der Basis von F-Gasen zu verbieten und
stattdessen den Einsatz natürlicher Kältemittel vorzugeben.
"Die Deutsche Umwelthilfe sieht die neue Verordnung als einen
Schritt in eine F-Gas-freie Zukunft. Die Gefahr durch klimaschädliche
Gase ist mit der Revision der Verordnung jedoch nicht gebannt. Wir
brauchen rasch einen Wechsel hin zu natürlichen Kältemitteln - und
zwar ohne Umwege. Im Automobilsektor haben wir gesehen, dass
chemische Substitute wie das Kältemittel 1234yf neue Gefahren mit
sich bringen und den Transformationsprozess unnötig aufhalten",
betont Dorothee Saar, Leiterin des Fachbereichs Verkehr und
Luftreinhaltung der DUH. Die Deutsche Umwelthilfe fordert die
Bundesregierung zudem auf, die neuen Anforderungen in den nationalen
Vorschriften ehrgeizig umzusetzen. Notwendig ist hierbei auch eine
effektive Marktüberwachung durch die Länder. Das gilt nicht nur für
die Einhaltung der Verbote, sondern auch für eine verantwortungsvolle
Entsorgung von Altanlagen.
Von den Anlagenherstellern fordert die DUH eine Zusage, künftig
ausschließlich Produkte mit natürlichen Kältemitteln auf den Markt zu
bringen. Ein Beispiel hierfür sind die aktuell besonders beliebten
mobilen Raumklimageräte, die meist noch mit dem F-Gas R-410A
(Treibhausgasfaktor 2.088 im Vergleich zu CO2) befüllt werden. Die
von einzelnen Herstellern angebotenen Geräte mit Propan als
Kältemittel stellen eine umweltfreundliche und effiziente Alternative
dar.
Seit den neunziger Jahren gibt es F-Gase als Ersatzstoff für
fluorierte Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW), welche die Ozonschicht
schädigen und im Rahmen des Montreal Protokolls 1989 verboten wurden.
Jedoch besitzen sie gegenüber CO2 einen bis zu 24.000fach höheren
Treibhausfaktor. Eine Umfrage der DUH unter deutschen
Lebensmitteleinzelhändlern hat gezeigt, dass natürliche Kältemittel
in vielen Fällen schon heute Anwendung finden.
Weitere Informationen zum Thema F-Gase finden Sie unter
www.duh.de/f-gase.html.
Pressekontakt:
Dorothee Saar, Leiterin des Fachbereichs Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 240 867-72, Mobil: 0151 1622 5862, E-Mail: saar(at)duh.de
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