(ots) -
VOR DEM COURT OF COMMON
PLEASde.newsaktuell.mb.nitf.xml.Br(at)613a03fdCUYAHOGA COUNTY, OHIO
ALFRED STRAUS, abgeleitet im Namen des
nominalen Beklagten, der Eaton
Corporation, plc, sowie im Namen des
nominalen Beklagten, der Eaton
Corporation,
KlÀger, Fall Nr.: CV 11 748467
gegen Richter: John P. O'Donnell
MICHAEL J. CRITELLI, ALEXANDER M. CUTLER,
NET C. LAUTENBACH, DEBORAH L. McCOY,
GREGORY R. PAGE, CHARLES E. GOLDEN,
ARTHUR E. JOHNSON, TODD M. BLUEDORN,
GEORGE S. BARRETT, LINDA A HILL, GERALD
B. SMITH, VICTOR LEO, MARK MCGUIRE,
TARAS SZMAGALA, ERNIE GREENE, JOHN R.
MILLER, VICTOR A. PELSON und GARY L.
TOOKER,
ZUSAMMENFASSENDE
BEKANNTMACHUNG
Beklagte, ĂBER DIE
ANHĂNGIGKEIT EINER
und ABGELEITETEN AKTIONĂRSKLAGE
UND DEN VORGESCHLAGENEN
EATON CORPORATION, plc und EATON
CORPORATION VERGLEICH
Nominale Beklagte.
AN: ALLE EHEMALIGEN UND DERZEITIG VERZEICHNETEN INHABER UND
WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTĂMER VON STAMMAKTIEN DER EATON CORPORATION
("UNTERNEHMEN") ODER DER EATON CORPORATION PLC ("PLC") MIT STAND VOM
6. JUNI 2014 ("AKTIONĂRE").
HIERMIT SETZTEN WIR SIE auf Beschluss des Court of Common Pleas,
Cuyahoga County, Ohio, darĂŒber in Kenntnis, dass im Hinblick auf
diese putative abgeleitete AktionÀrsklage ein Vergleich vorgeschlagen
wurde.
Am 23. Juli 2014 um 13:30 Uhr findet eine Anhörung vor dem
Ehrenwerten John P. O'Donnell in Verhandlungssaal 18-D des Court of
Common Pleas von Cuyahoga County, 1200 Ontario Street, Cleveland,
Ohio 44113-1678, statt, bei der unter anderem folgende Punkte
erörtert werden sollen: (i) ob der vorgeschlagene Vergleich den
Bedingungen der Vergleichsvereinbarung und deren Bestimmungen
("Bestimmungen") gemÀà von dem Gericht angenommen wird; (ii) ob das
Gericht ein Urteil eintragen soll, mit dem die Klage des KlÀgers in
dieser Sache, einschlieĂlich sĂ€mtlicher Forderungen, die aus den in
der Klage genannten Tatsachen und/oder UmstÀnden entstehen und mit
diesen in Verbindung stehen, rechtskrÀftig abgewiesen wird; und (iii)
ob das Gericht die Zuerkennung der vom Rechtsbeistand des KlÀgers
geforderten Anwaltskosten, Aufwendungen und Kosten des KlÀgers sowie
einer Incentive-Zahlung in Höhe einer Gesamtsumme von bis zu sechs
Millionen US-Dollar (6.000.000 $) an den KlÀger genehmigen soll. Das
Gericht behÀlt sich das Recht vor, die Anhörung ohne weitere
AnkĂŒndigung zu vertagen.
Dieses Verfahren und der vorgeschlagene Vergleich können sich auf
Ihre Rechte als AktionÀr auswirken. Weitere Einzelheiten zu diesem
Verfahren, einschlieĂlich der Mitteilung ĂŒber die AnhĂ€ngigkeit einer
abgeleiteten AktionÀrsklage und den vorgeschlagenen Vergleich
("Mitteilung") finden Sie auf der Website http://www.weismanlaw.com.
Sie können sich auch an einen Vertreter des Rechtsbeistands des
KlÀgers, Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A., 1600 Midland
Building, 101 Prospect Avenue, W., Cleveland, Ohio 44115, Telefon:
+1-800-475-1189 oder +1-216-781-1111, oder an Strauss Troy Co., LPA,
150 East Fourth Street, Cincinnati, Ohio 45202-4018, Telefon
+1-513-621-2120 wenden, falls Sie weitere Informationen benötigen.
Wenn Sie derzeit AktionÀr sind, haben Sie ggf. das Recht, EinwÀnde
gegen Aspekte des Vergleichs zu erheben und persönlich oder vertreten
durch einen Rechtsbeistand bei der Anhörung vorzusprechen. AktionÀre,
die keine EinwĂ€nde gegen den vorgeschlagenen Vergleich haben, mĂŒssen
keine weiteren MaĂnahmen ergreifen. Alle EinwĂ€nde gegen den
Vergleich, einschlieĂlich des Ersuchens des Rechtsbeistands des
KlÀgers nach Erstattung der Anwaltskosten, Aufwendungen und Kosten
sowie einer Incentive-Zahlung an den KlĂ€ger, mĂŒssen, in
Ăbereinstimmung mit dem in der Mitteilung dargelegten Verfahren
spÀtestens bis zum 14. Juli 2014 eingereicht und zugestellt werden.
WENN SIE SICH ZU EINEM EINWAND ENTSCHLIESSEN, MĂSSEN SIE DAS IN
DER MITTEILUNG DARGELEGTE VERFAHREN BEFOLGEN; ANDERFALLS WIRD IHR
EINWAND NICHT GEHĂRT UND IHRE PAPIERE, UNTERLAGEN ODER SONSTIGEN
DOKUMENTE WERDEN VOM GERICHT NICHT ANGENOMMEN UND BERĂCKSICHTIGT.
Bei Personen, die es versÀumen, EinwÀnde zu erheben oder auf
andere Weise in der durch die Mitteilung vorgeschriebenen Art und
Weise um Anhörung zu ersuchen, wird davon ausgegangen, dass sie auf
das Recht, EinwĂ€nde gegen Aspekte des Vergleichs (einschlieĂlich des
Rechts auf Berufung) oder auf ein Ersuchen, in der Anhörung gehört zu
werden, verzichten, und sie haben kĂŒnftig keine Möglichkeit mehr,
derartige EinwÀnde zu erheben oder Ersuchen in diesem Verfahren oder
in einem damit in Verbindung stehenden Verfahren oder Prozess
einzureichen.
BITTE VERZICHTEN SIE DARAUF, HINSICHTLICH DIESER MITTEILUNG MIT
DEM GERICHT ODER DER GESCHĂFTSSTELLE KONTAKT AUFZUNEHMEN.
Datum: 6. Juni 2014 AUF ANORDNUNG DES COURT OF
COMMON PLEAS VON CUYAHOGA
COUNTY, OHIO
Pressekontakt:
KONTAKT: Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A.,
+1.216.781.1111/Strauss Troy Co., LPA, +1.513.621.2120