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Jeder zweite Urlauber tappt bei der Urlaubsbuchung womöglich
unvorbereitet in eine Kostenfalle: Laut aktueller, repräsentativer
TNS Infratest-Umfrage im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung
(DVAG) gaben 45 Prozent der Befragten an, bei ihrer Urlaubsplanung
auf eine Reiserücktrittskostenversicherung zu verzichten. Die
kurzfristige Absage ist dabei jedoch keine Seltenheit. Denn etwa
jeder fünfte Befragte musste bereits eine Reise vorzeitig stornieren.
Bei frühzeitigem Abbruch der Reise droht Geldverlust
Grund für einen vorzeitigen Reiseabbruch sind laut
Umfrage-Ergebnissen bei der Hälfte der Befragten Vorfälle im engsten
Familienkreis, bei jedem Vierten der eigene Gesundheitszustand. Wer
frühzeitig die Reise storniert, kommt oft nicht ohne Verluste davon:
Mehr als die Hälfte der Abbrecher musste finanzielle Verluste in Kauf
nehmen - bei 40 Prozent sogar mehr als ein Viertel der ursprünglichen
Reisekosten. In solchen Fällen hilft der passende
Versicherungsschutz. "Wenn eine Reise nicht angetreten oder vorzeitig
abgebrochen wird, kann eine Reiserücktrittskostenversicherung vor den
finanziellen Folgen bei unerwarteten schweren Erkrankungen, bei
Unfallverletzungen oder Todesfällen schützen", erklären die
DVAG-Experten.
Für Jetsetter: Jahresverträge sind unkompliziert und oft günstiger
Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Stornokosten -
oder sogar die Umbuchungskosten für eine alternative Reiseverbindung.
Gute Verträge werden ohne Selbstbeteiligung angeboten. "Wer innerhalb
eines Jahres öfters verreist, für den empfiehlt es sich, einen
Jahresvertrag zur Reiserücktrittsversicherung abzuschließen", raten
die Vermögensberater der DVAG. "Alternativ gibt es Einzelverträge zur
Reiserücktrittskostenversicherung für eine einzelne Reise, die den
gleichen Schutz bieten."
Die wichtigsten Deckungssituationen einer
Reiserücktrittskostenversicherung:
- Tod oder eine schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Sachschaden am Eigentum - etwa durch einen
Brandschaden oder Wohnungseinbruch
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- Unerwartet verlegte Schulprüfung, von der die Versetzung oder
der Abschluss abhängig ist
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Quelle: AachenMünchener Versicherung
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