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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
FN 290506 s
ISIN AT00000OESD0^
Einberufung der 4. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei
Holding AG am Freitag, dem 11. Juli 2014, um 14.00 Uhr, in der
Säulenhalle der Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien.
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2013/14.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013/14.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/15.
6. Beschlussfassung über
a) die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65
Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener
Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch durch ein
öffentliches Angebot, allenfalls auch außerbörslich unter
Berücksichtigung der Vorgaben des § 47a AktG, bis zu maximal 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und
höchstens Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur
Festsetzung der Rückkaufbedingungen, dies unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 14.9.2012 zu TOP 6 erteilten
Ermächtigung hinsichtlich des bisher nicht ausgenützten Ausmaßes.
b) die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
einzuziehen (samt Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen) oder wieder zu veräußern sowie die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien
ist als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
ausgeschlossen.
c) die außerbörsliche Veräußerung von maximal bis zu 225.000
erworbenen eigenen Aktien gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit
§ 153 Absatz 3 und 4 AktG zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern
des Vorstands gewährten Aktienoptionen, sohin zur außerbörslichen
Veräußerung zum Zweck der Durchführung des Programms für
Aktienoptionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm für den Vorstand der
Gesellschaft gemäß dem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
veröffentlichten Bericht gemäß § 95 Absatz 6 AktG vom 21. Mai 2012,
unter Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der
Aktionäre.
d) die für die Dauer von maximal fünf Jahren ab Beschlussfassung
gültige Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b AktG in
Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts(des Wiederkaufrechts) der Aktionäre zu beschließen.
7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat (Zuwahl)
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Juni 2014 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at
zugänglich (und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen):
· Geschäftsbericht 2013/14, beinhaltend:
o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o Corporate-Governance-Bericht,
o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o Vorschlag für die Gewinnverwendung,
o Bericht des Aufsichtsrats
· Jahresfinanzbericht 2013/14 beinhaltend:
o UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/14;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, · Bericht
des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153
Abs 4 S 2 AktG zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien, · Erklärung des
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs
2 AktG samt Lebenslauf, · Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text
dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
20. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1239
Wien, Tenschertstraße 7, Mag. Helmut Lackner, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 2. Juli 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Mag.
Helmut Lackner, oder per E-Mail lackner(at)staatsdruckerei.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Post an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Mag.
Helmut Lackner, oder per Telefax an +43 (1) 206 66 100 übermittelt
werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
jedoch zwingend die rechtzeitige Ãœbermittlung eines
Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen
werden.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Juli 2014 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.staatsdruckerei.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Juli 2014 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Juli 2014
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
oder
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail anmeldung.oesd(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT00000OESD0 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (BIC),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0, · Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 1. Juli 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail anmeldung.oesd(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 10. Juli 2014 bis 17.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.500.000, zerlegt in 7.500.000 auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
112.500 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
7.387.500 Stück.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre
Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mit dabei haben.
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor,
die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden.
Wien, im Juni 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
lackner(at)staatsdruckerei.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Tenschertstraße 7
A-1239 Wien
Telefon: +43 1 206 66
FAX: +43 1 206 66 100
Email: office(at)staatsdruckerei.at
WWW: www.staatsdruckerei.at
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT00000OESD0
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch