(ots) - Als Anwalt von Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt bittet
mich dieser, da es ihm gegenwärtig selber nicht möglich ist, zu der
aktuellen Berichterstattung zum Fall Ribéry auf Folgendes
hinzuweisen:
Er hat sich aufgrund der falschen Darstellung von Tatsachen in der
aktuellen Berichterstattung über Franck Ribérys Rückenbeschwerden
dazu entschlossen, entgegen seiner grundsätzlichen Einstellung, nicht
über die Medien zu kommunizieren, sich nunmehr auf diesem Wege zur
Wehr zu setzen:
Herr Dr. Müller-Wohlfahrt hat erstens der medizinischen Abteilung
der französischen Nationalmannschaft alle Unterlagen und Befunde zur
Verfügung gestellt (Kernspinbilder/Befunde, Behandlungen etc.) und
zweitens in einem Telefonat seine Ãœberlegungen zu den Beschwerden
geäußert. Franck Ribéry hat aufgrund eigener Kenntnis von Herrn Dr.
Müller-Wohlfahrt auch keine panische Angst vor Spritzen. Er hat
lediglich die in Frankreich empfohlenen Behandlungen mit Kortison
abgelehnt.
Bereits die Tatsache, dass er nach dem Ausscheiden aus der
Nationalmannschaft wieder direkt nach München kam, um sich in
bisheriger Weise kortisonfrei und ohne Schmerzmittel behandeln zu
lassen, macht dieses hinreichend deutlich. Herr Dr. Müller-Wohlfahrt
weist auch aufgrund dieser beschriebenen Behandlungsmethode den
Vorwurf des "Fitspritzens" mit aller gebotenen Nachhaltigkeit zurück.
Es war darüber hinaus Franck Ribéry offenbar davor untersagt
worden, zu Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt zur Behandlung zu kommen.
Dieser geht davon aus, dass im Falle einer Behandlung durch ihn eine
WM-Teilnahme möglich gewesen wäre. Die von Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt
angewandte Infiltrationsbehandlung mit Actovegin, bei welchem es sich
um ein Ultrafiltrat aus Kälberblutserum handelt, ist explizit von der
World Anti Doping Agency zur Injektionsbehandlung zugelassen.
Professor Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
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