Urteil des Bundesgerichtshofs: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig, das gilt auch für Existenzgründer!
(firmenpresse) - Kredite und Darlehen erleichtern so mancher Existenzgründerin und so manchem Existenzgründer den Aufbau des eigenen Unternehmens. Für sie bedeutet es, z.B. Maschinen oder Geschäftsausstattung zu kaufen oder ihre Technik besser ausrüsten zu können.
Ein Kredit- oder Darlehensvertrag bei der regionalen Bank um zu starten ist oftmals ohne genauen Blick schnell beantragt.
Viele lesen sich jedoch Verträge oder allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht sehr genau durch und vertrauen auf die Richtigkeit. Doch gerade hier verstecken sich Klauseln und Vorgaben, die es in sich haben.
So hatten Banken bis vor kurzem die Möglichkeit, Bearbeitungsgebühren für die Inanspruchnahme von Krediten und Darlehen zu verlangen. Häufig versteckten sich diese Klauseln in vorformulierten Standardverträgen. Die Kosten betrugen zwischen 1 % und 3,5 %, das können mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro sein.
Im Mai dieses Jahres hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehen für Verbraucherkredite, somit auch zur Existenzgründung, unzulässig sind. Grund hierfür: Bearbeitungsgebühren benachteiligen die Kunden. Für Tätigkeiten, die die Bank rechtlich ausführen muss, dürfen die Kosten nicht auf den Verbraucher umgewälzt werden. Für den Verbraucherschutz ist dies ein wichtiger Schritt.
Doch was bedeutet das für Gründer uns Selbstständige?
Grundsätzlich gilt: Nur auf Verbraucherkredite, bei denen ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt angefallen ist, trifft das Urteil zu, also auf Kredite oder Darlehen für Privatpersonen. Jedoch können auch Privatpersonen Darlehen zum Aufbau einer gewerblichen Tätigkeit aufnehmen – also Gründer und Freiberufler! Zu beachten ist hierbei, dass maximal 75.000 Euro netto aufgenommen werden dürfen, um als Verbraucherkredit zu gelten.
Auch bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren können nun von der Bank zurückgefordert werden. Betroffen sind alle Gebühren, die in ihrer Höhe von der Bank festgelegt worden sind, ohne, dass der Kunde Einfluss darauf hatte.
Noch nicht sicher ist, wann der Anspruch auf Rückzahlung verjährt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei Krediten und Darlehen, die nach dem 1. Januar 2011 aufgenommen worden sind, auf jeden Fall Rückerstattung erfolgen muss.
Wie erhalten Existenzgründer und Selbstständige jetzt ihr Geld zurück?
Um eine Rückerstattung zu erhalten, muss das jeweilige Kreditinstitut angeschrieben werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass auf die aktuelle Bundesgerichtshofs-Rechtssprechung verwiesen wird (Aktenzeichen XI ZR 405/12). Zusätzlich muss die genaue Höhe der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühren angegeben werden.
Auf jeden Fall sollte auch eine Zahlungsfrist genannt werden. Im Notfall ist ein Anwalt zur Hilfe einzuschalten.
Wer sich nun Sorgen macht, der Kreditvertrag könnte dann gekündigt werden, kann aufatmen. Aufgrund der Rechtswidrigkeit der Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite ist man sicher auf der Seite des Rechts zu sein.
Die 1a-STARTUP ist die erfolgsorientierte Unternehmensberatung für Existenzgründung, Marketing, Businessplan und Fördermittel mit Sitz in Düsseldorf für Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
1a-STARTUP steht für qualifizierte Beratung die mit staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen unterstützt werden kann, die Sie nicht zurückzahlen müssen, z.B. das KfW Gründercoaching. Wir betreuen und helfen Ihnen von der kurzfristigen Einzelmaßnahme bis zum langfristigen Gesamtprojekt.
Dies ist eine Pressemitteilung von
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
Dagmar Schulz
Prinz-Georg-Str. 116
40479 Düsseldorf
T 0211 / 73 17 11 60
www.1a-startup.de
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