Mit einer neuen Alternative möchte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Falle des Bezuges von Elternzeit optimieren. Diese Variante, welche zukünftig die beiden Gegenpole „Vollzeit Elternteil“ und „Vollzeit Arbeitnehmer“ harmonisieren soll, heißt „Elterngeld Plus“. Am 05. Juni 2014 wurde seitens des Bundeskabinetts ein Gesetzentwurf für das sogenannte „Elterngeld Plus“ beschlossen, welches dann zum 01. Juli 2015 in Kraft treten soll.
(firmenpresse) - Das klassische Elterngeld ist auf 14 Monate befristet, sofern sowohl die Mutter als auch der Vater gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit beanspruchen. Hierbei muss jeder der beiden mindestens zwei und kann höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen – woraus sich in Summe die maximale Anzahl von 14 Monaten ergibt. Sofern der Elternteil, welcher Elterngeld bezieht währenddessen wieder in den Job einsteigt, geht ein Teil des Anspruchs verloren. Bis zu 30 Wochenstunden darf eine Mutter oder ein Vater in dieser Zeit schon nach der jetzigen Regelung arbeiten, jedoch mit der Konsequenz, dass es zu Abzügen beim Elterngeld kommt.
Diesen Nachteil soll das Elterngeld Plus beseitigen. Wenn Väter und Mütter nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, bekommen sie die staatliche Leistung über einen längeren Zeitraum gezahlt. Nimmt nur ein Elternteil das Elterngeld Plus in Anspruch, ist die Bezugsdauer auf 24 Monate beschränkt. Machen es beide, sind es 28 Monate, zudem soll ein „Partnerschaftsbonus“ von 10 Prozent auf das Elterngeld draufgelegt werden.
Sprich: bei dieser Alternative können die Elternteile das Elterngeld doppelt so lange wie bei der klassischen Variante beziehen, wobei die monatlich ausgezahlte Summe halbiert wird. Das Elterngeld Plus muss darüber hinaus nicht wie bei der jetzigen Variante am Stück genommen werden.
Eine Zielsetzung des neuen Gesetzes besteht auch darin, dass die Elternzeit flexibler gestaltet werden kann. Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag eines Kindes können Eltern zukünftig eine unbezahlte Auszeit vom Job für 24 Monate nehmen. Bislang war dies nur für 12 Monate möglich.
Unabhängig davon, für welche Alternative sich die Arbeitnehmer entscheiden, kann eine geeignete Softwarelösung Unternehmen während der Elternzeit der Arbeitnehmer und einer damit verbundenen Teilzeitbeschäftigung zielführend unterstützen.
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