Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtet im Juli von einem Anstieg der Ehescheidungen im Jahr 2008. Demnach wurden 2008 in Deutschland fast 192.000 Ehen geschieden. Bei 49,2% der Ehescheidungen waren minderjährige Kinder betroffen.
(firmenpresse) - Die Anzahl Ehescheidungen nahm bis 2003 zu. Nachdem sich die Anzahl in den Jahren 2004 bis 2007 wieder auf das Niveau von 1997 verringerte, zeit 2008 einen Anstieg von 2,6% gegenüber 2007. Von 1.000 bestehenden Ehen wurden 2008 somit 11 geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer zum Zeitpunkt der Scheidung lag bei über 14 Jahren und damit höher als in früheren Jahren (1990: 11,5 Jahre).
Die Anzahl Eheschließungen liegt mit 377.000 etwa doppelt so hoch wie die Anzahl der Ehescheidungen. Dieses Verhältnis variiert aber deutlich zwischen den Bundesländern. So werden in Berlin und Bremen nur 50% mehr Ehen geschlossen als geschieden. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen werden 330% mehr Ehen geschlossen.
Diese Zahlen belegen, dass es ein recht hohes Risiko für das Scheitern der Ehe gibt. Besonders bei Selbständigen oder bei größeren Vermögensunterschieden empfiehlt es sich daher meist, einen Ehevertrag bei einem Fachanwalt für Familienrecht abzuschließen. Rechtsanwältin Beatrice Medert ist Fachanwältin für Familienrecht und auf Scheidungsrecht spezialisiert. Sie kann helfen, die möglicherweise immensen finanziellen Folgen einer Ehescheidung zu regeln. Je nach der individuellen Situation gilt es geeignete Lösungen für Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, etc. zu finden.
Anwältin Medert ist Fachanwältin für Familienrecht in der Anwaltskanzlei Medert & Schneebeck-Viertel. Die Kanzlei befindet sich direkt am Schlossplatz von Schwetzingen (zwischen Mannheim und Heidelberg). Die Kanzlei hat sich bewusst dafür entschieden, sich auf die folgenden Rechtsgebiete zu konzentrieren: Familienrecht (Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, etc.); Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Mobbing, etc.); Erbrecht (Testament, Erben, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.) und Verkehrsunfallrecht (Schadensersatzansprüche).