(ots) - "Das Interesse an Geblitzt.com wächst sprunghaft",
sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt),
die Geblitzt.com betreibt. "Doch nimmt damit auch der Gegenwind
etablierter Gruppen zu." Geblitzt.com möchte es allen Betroffenen
ermöglichen ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen. Das sei aber
gerade im Verkehrsrecht schwierig, so Ginhold: "Der Betroffene einer
Ordnungswidrigkeit muss oftmals zum Beweis seiner Unschuld einen
Anwalt beauftragen. Selbst bei erwiesener Unschuld bleibt er, bei
einer Einstellung des Verfahrens, in den meisten Fällen auf den
Anwaltskosten sitzen. Damit konnte er zwar sein Bußgeld und alle
Konsequenzen abwenden, muss aber einige hundert Euro für seinen
Anwalt ausgeben. Das ist doch paradox." Genau diese Rechtslücke
schließt Geblitzt.com. Betroffenen wird eine kostenlose Überprüfung
ihrer Bußgeldbescheide durch kompetente Rechtsanwälte ermöglicht, die
bei Bedarf auch die anwaltliche Vertretung übernehmen.
Ginhold betont, dass der Großteil aller Bußgeldbescheide korrekt
sei und man sich lediglich auf die nicht gerechtfertigten
konzentriere. "Niemand hat ein Interesse daran, dass Raser unsere
Straßen unsicher machen, ein korrekt dokumentierter Verkehrsverstoß
muss selbstverständlich Konsequenzen haben." Er stellt aber auch
klar, dass jeder Betroffene das Recht auf die bestmögliche
Verteidigung habe. "Hierbei wollen wir helfen."
Die gleiche Meinung vertritt auch Prof. Dr. Hans-Peter
Schwintowski, Rechtswissenschaftler an der HumboldtUniversität zu
Berlin. Er ist der Ãœberzeugung, dass Geblitzt.com eine empfindliche
Rechtsschutzlücke schließt, die zu Lasten der Betroffenen geht. "Es
muss möglich sein, dass der Verbraucher auf Augenhöhe argumentieren
kann. Das ist derzeit nicht der Fall. Zurzeit findet eine
Umverteilung zugunsten des Fiskus statt, obwohl im Einzelfall nicht
geprüft wurde, ob überhaupt ein Verkehrsverstoß vorliegt.
Geblitzt.com versucht dieses Rechtsschutzdefizit zu schließen und für
Waffengleichheit zu sorgen", so Schwintowski. "Auch der vermeintliche
Verkehrssünder ist ein Bürger und kein Untertan."
Dies bekräftigt auch Ginhold in seiner abschließenden Aussage:
"Wenn der Rechtsstaat nicht selbst dafür sorgt, dass die Hürden für
eine solche Überprüfung nicht zu hoch gelegt werden, übernehmen wir
das. Aus einem gewohnten Unrecht wird noch lange kein Recht. Nur weil
etwas immer so war, muss es nicht auch immer so bleiben."
Ãœber Geblitzt.com
Viele erlassene Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich
mangelhaft und daher erfolgreich anfechtbar. Dennoch wird ein
Großteil aller Bußgelder akzeptiert und bezahlt. Gründe hierfür sind
das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder
die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen
Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie
evtl. unrechtmäßig beschuldigt wurden.
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.com, ein Service der CODUKA UG
(haftungsbeschränkt), die kostenlose Überprüfung der erhobenen
Vorwürfe und ggf. die Einstellung dieser Verfahren. Dafür vermittelt
Geblitzt.com eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang
für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten
entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite
www.geblitzt.com und reichen ihre Bußgeldbescheide oder
Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die
erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen
rechtlich anfechtbar, wird versucht, eine Verfahrenseinstellung zu
erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren
unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie evtl.
weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister)
hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.com alle entstandenen Kosten im Rahmen der
Prozessfinanzierung.
Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.com ist für die
Betroffenen kostenlos.
Pressekontakt:
K.M.R. Kommunikation | Marketing | Romer
Hubert Romer
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