(ots) - Fall Reinhard R.: Opferanwälte kritisieren
Umgang mit Schwerverbrechern
Verzicht auf Tagebücher bei Freigangs-Entscheidung gefordert
Osnabrück. Nach der Flucht des mutmaßlichen Sextäters aus der JVA
Lingen üben die Opferanwälte Birte Wolken-Lammers und Bernhard Weiner
in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) grundsätzliche Kritik
am Umgang mit Sicherungsverwahrten und Gefängnisinsassen in
Niedersachsen. Die Juristen aus Meppen vertreten das 13-jährige
Mädchen, das Reinhard R. während seines Freiganges in Lingen sexuell
missbraucht haben soll. Sie bemängeln den Einsatz von Tagebüchern bei
der Entscheidung darüber, ob Sicherungsverwahrte wie R.
Haftlockerungen erhalten.
Weiner verweist darauf, wie leicht es sei, diese zu manipulieren
und sich damit selbst in ein positives Licht zu rücken. "Tagebücher
sind wie eine Werbebroschüre der Täter. Und niemand käme auf die Idee
alles zu glauben, was die Werbung verspricht", sagte der Meppener der
"Neuen Osnabrücker Zeitung". Dies gelte nicht nur für
Sicherungsverwahrte, sondern für alle Risikotäter.Die Anwälte fordern
daher bei der Beurteilung von Häftlingen, auf die Tagebücher zu
verzichten oder diese aber zumindest auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu
überprüfen.
Zudem sollten Straftäter vor Haftlockerungen wie etwa
Freilassungen durch externe Fachleute geprüft werden. Vor allem aber
verlangen die Anwälte: "Die Sozialtherapie muss den Opfern Fragen
beantworten."
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