(ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen
2013 in Deutschland um 2,6 % und in Frankreich um 1,7 % gegenüber dem
Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen
Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg der Verbraucherpreise -
gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex - im Jahr 2013
gegenüber 2012 in Deutschland mit + 1,6 % höher als in Frankreich (+
1,0 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen
zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Das
Tarifplus lag 2013 in Deutschland zwischen 1,5 % im Bereich
"Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen", zu dem
beispielsweise Wach- und Sicherheitsdienste, Zeitarbeit, Landschafts-
und Gartenbau sowie Reisebüros zählen, und 3,3 % im Grundstücks- und
Wohnungswesen. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2013
zwischen 1,1 % im Bereich "Energieversorgung" und 1,9 % im
Verarbeitenden Gewerbe.
In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten,
gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend
der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2013
betrug der Mindestlohn 9,43 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für
Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten
Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der
Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im
Jahr 2013 verbindliche Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen. Sie
lagen am 1. Juli 2013 zwischen 13,70 Euro (Baugewerbe im früheren
Bundesgebiet) und 7,50 Euro (zum Beispiel im Objektschutz in mehreren
Bundesländern). Gegenwärtig plant die Bundesregierung jedoch einen
allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2015.
Er soll deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten. Ausnahmen soll es nach Angaben des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales voraussichtlich für Auszubildende, Jugendliche
unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich
Tätige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer
Beschäftigung sowie bestimmte Praktika geben. Zudem soll eine
Übergangsregelung für laufende Mindestlohnverträge bis zum 31.
Dezember 2016 auch Bruttostundenverdienste unterhalb 8,50 Euro
erlauben. Ab dem 1. Januar 2017 soll der Mindestlohn von 8,50 Euro
dann auch in diesen Branchen gelten.
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale
französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich
Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen
Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der
Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in
Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen
ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen
Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der
sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie
Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung
und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
www.destatis.de/kontakt
INSEE (Institut national de la statistique et des études économiques)
E-Mail: bureau-de-presse(at)insee.fr
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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