PresseKat - Advovox vertritt Sie erfolgreich im Forderungsmanagement

Advovox vertritt Sie erfolgreich im Forderungsmanagement

ID: 1073662

AG Michelstadt: vertrauliche Daten in einem ausgefüllten Online-Bestellformular berechtigen ein Telekommunikationsunternehmen zu einem Rückschluss auf das Bestehen eines Vertrags.

(firmenpresse) - Im konkreten Fall wurde ein Onlineformular zum Abschluss eines Telekommunikationsvertrags ausgefüllt und neben Namen und Anschrift auch Bankverbindung, Reisepassnummer und Aufenthaltsstatus des Beklagten übermittelt. Trotzdem zahlte der Beklagte die anfallenden Gebühren nicht.

Dieser bestreitet, das von der Klägerin vorgelegte Online-Formular ausgefüllt, abgeschickt und somit den verfahrensgegenständlichen Telekommunikationsvertrag beauftragt zu haben. Er behauptet, daher auch nicht über ein mögliches Widerrufsrecht belehrt worden zu sein und aus diesem Grund auch weiterhin an seinen vorherigen Telefonanbieter die Telekommunikationskosten gezahlt zu haben.

Das AG Michelstadt verurteilt den Beklagten zur Zahlung der verlangten Summe (Urteil vom 22.04.2014 Az.1C 333/11). Die Tatsache, dass in dem Bestellformular vertrauliche Informationen enthalten sind, die nur der Beklagte kennen konnte, spreche dafür, dass der Beklagte das Formular tatsächlich ausgefüllt und abgeschickt hat. Es sei lediglich eine sehr fernliegende Möglichkeit, dass die Klägerin auf anderem Wege an diese Informationen gelangt sein könnte. Im Übrigen weist das Gericht die Ausführungen des Beklagten als unsubstantiiert zurück. Vor allem sei nicht erwiesen, dass der Beklagte weiterhin Gebühren an die deutsche Telekom gezahlt hat. Aus diesen Gründen sei ein Telekommunikationsdienstevertrag wirksam zustande gekommen, sodass der Klägerin ein Anspruch auf Zahlung der entgangenen Grundgebühr zustehe.

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In vielen Unternehmen gibt es Probleme mit der Zahlungsmoral der Kunden. Dadurch kann es zu Forderungsverlusten kommen, die für Unternehmen häufig nur schwer zu verkraften sind. Nicht realisierte Forderungen, verspätete Zahlungen oder der Totalausfall von berechtigten Forderungen kosten nicht nur Zeit und Geld, mitunter gerät der Gläubiger selbst durch Zahlungsausfälle in eine Schieflage und es tritt mangels Liquidität ein Dominoeffekt ein.

Die Beauftragung eigenen Personals mit der Forderungsrealisierung bindet kostenintensive Arbeitskräfte, die in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen und die Erfahrungen verfügen, wodurch sich die Realisierung von offenen Forderungen häufig weiter verzögert. Die Chance für Unternehmen, noch zu ihrem Geld zu kommen, ist jedoch umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien sind im Gegensatz zu Inkassounternehmen in der Lage, vor Verfolgung einer Forderung deren generelle Durchsetzbarkeit zu überprüfen und umfassend über eventuelle Risiken aufzuklären.

Im vorliegenden Fall hat Advovox zur Geltendmachung der Forderung verholfen. Wir haben eindeutig nachgewiesen, dass ein Telekommunikationsvertrag zustande gekommen ist. Um eine genauso zuverlässige und erfolgreiche Beratung bei Forderungsangelegenheiten zu erhalten, wenden Sie sich an uns.

Gern geben wir Ihnen in einem kostenlosen Informationsgespräch einen detaillierten Einblick und gehen direkt auf Ihre individuellen Anforderungen ein.

Selbstverständlich können wir Ihnen vorab weiteres Informationsmaterial zukommen lassen.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt Sven Krüger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
eMail: krueger(at)advovox.de
Tel. 030-22 488 168


ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
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Datum: 18.06.2014 - 09:30 Uhr
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