(ots) - Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zur
Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) fordert die
Landesgruppe Hessen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die
Regierungsfraktionen auf, durch eine Anpassung des Gesetzentwurfs den
Kommunen und ihren Unternehmen zu ermöglichen, sich nachhaltig
energiewirtschaftlich zu betätigen.
"Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Rolle der kommunalen
Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende sowie bei der
Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandzugängen anerkennt und die
dringend notwendige Reform der HGO angehen möchte", so Ralf Schodlok,
Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen. "Allerdings muss den
Unternehmen künftig auch der Vertrieb von Strom aus erneuerbaren
Energien ermöglicht werden."
Der VKU begrüßt vor allem die vorgesehene Aufnahme des
Aufgabenbereichs "Breitbandversorgung" in den Katalog der
nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten. "Das wird es den kommunalen
Unternehmen spürbar erleichtern, die gebotenen Investitionen
anzugehen", so Schodlok.
Mit der aktuellen EEG-Novelle wird es allerdings erforderlich
sein, den kommunalen Unternehmen nicht nur die Einspeisung von Strom
aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen, sondern auch den Vertrieb.
Schodlok: "Nur der Vertrieb im Wege der Direktvermarktung wird
künftig noch eine Förderung nach dem EEG erhalten und damit die
Wirtschaftlichkeit der Betätigung sicherstellen. Sollten nicht alle
kommunalen Unternehmen in Hessen künftig die Möglichkeit erhalten,
Strom aus erneuerbaren Energien zu vertreiben, dürfte das weitere
Investitionen der betroffenen Unternehmen in diesem Bereich
ausschließen." Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht
weiterhin die Verteilung von elektrischer und thermischer Energie
vor. Sowohl die Erzeugung, Speicherung, Einspeisung von Strom wie
zusätzlich auch von Wärme sollten privilegiert werden.
Bei der Vermarktung des EEG-Stroms wird auch das
Nachfrageverhalten von Kunden Berücksichtigung finden müssen.
Schodlok: "Energie ist nur dann marktfähig, wenn sie dem Bedarf der
Endkunden in vollem Umfang entspricht." Die bestehenden herkömmlichen
Kunden-Lastprofile lassen sich mit ausschließlich erneuerbaren
Energien, insbesondere Windkraft und Solarenergie, nicht
wirtschaftlich beliefern. Aus VKU-Sicht ist es daher dringend
notwendig, bei den "kommunalen Energielieferungen" auch fossile
Anteile vor allem zur Abdeckung von Spitzenlasten zuzulassen. Hier
sollte insbesondere das Potenzial aus dezentralen Anlagen, die nach
dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, mit eingeschlossen
werden. Diese Forderung entspricht auch den Ergebnissen des
Hessischen Energiegipfels von 2011, der - insbesondere um die
Stabilität der Versorgungsnetze zu gewährleisten - bestimmte fossile
Energien als sogenannte Brückentechnologien für erforderlich hält.
Der VKU ist der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft in
Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des VKU sind moderne
Dienstleister der Daseinsvorsorge und Stabilitätsanker des
Wirtschaftsstandortes Hessen. Als regionale Infrastrukturanbieter
leisten die 133 Mitglieder der VKU-Landesgruppe einen wesentlichen
Beitrag zur kontinuierlichen Modernisierung grundlegender
Infrastrukturen unserer Gesellschaft. Mit 10,4 Milliarden Euro Umsatz
jährlich sind sie die Kraftpakete der hessischen Regionen und
Jobmotor zugleich, denn sie beschäftigen rund 16.500 Menschen. Mit
einer jährlichen Investitionssumme von etwa 730 Millionen Euro
treiben sie unter anderem die Energiewende vor Ort voran.
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