(ots) - Die Versuchung ist für viele groß. Immer wieder
fallen Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr auf, die
an ihren mobilen Multimediageräten wie Navi, Tablet oder MP3-Player
herumfummeln. "Das kann fatale Folgen haben, denn das stetig
steigende Verkehrsaufkommen erfordert die volle Aufmerksamkeit",
erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Die
Nutzung der Geräte ist im Gegensatz zum Handy oder Smartphone zwar
nicht ausdrücklich verboten, doch wer sich ablenken lässt und einen
Unfall verursacht, handelt mitunter grob fahrlässig. Das hat
Konsequenzen: Die Versicherungen können den Vollkaskoschutz
einschränken, bisweilen sogar komplett verweigern. "Je nach Schwere
des Vergehens droht sogar eine Mitschuld und die
Haftpflichtversicherung fordert Regress", betont der TÃœV
Rheinland-Kraftfahrtspezialist.
Mobiltelefon nicht anfassen
Mal schnell während der Fahrt mit dem Smartphone seine Mails oder
SMS checken, kann ebenfalls teuer werden - auch wenn nichts passiert.
Wird der Verkehrssünder von der Polizei erwischt, ist ein Bußgeld in
Höhe von 80 Euro fällig. Denn solange das Auto rollt oder der Motor
im Stand läuft, gilt: Handy nicht anfassen. "Auch wer lediglich mit
dem Mobiltelefon in der Hand herumspielt, ohne überhaupt aufs Display
zu schauen, muss bei einer Kontrolle mit denselben Konsequenzen
rechnen", sagt Hans-Ulrich Sander. In der Straßenverkehrsordnung,
Paragraph 23, heißt es hierzu: "Der Fahrer dar ein Mobil- oder
Autotelefons nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn
das Fahrzeug steht und der Motor ausgestellt ist."
Konzentration auf das Verkehrsgeschehen
Grundsätzlich sollten Autofahrer, Biker und Fahrradlenker sich
stets voll auf den Straßenverkehr konzentrieren und die Finger von
allen Geräten lassen. "Bei einem Crash spielt es im Endeffekt keine
Rolle, ob der Unfall durch ein Handy, Navi oder das Bedienen von
Radio oder Klimaanlage verursacht wurde", sagt TÃœV Rheinland-Fachmann
Sander.
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