Nicht nur ältere oder pflegebedürftige Menschen können plötzlich auf einen Treppenlift angewiesen sein. Ein Unfall oder eine Krankheit kann auch junge Menschen für kürzere oder lange Zeit körperlich so beeinträchtigen, dass das Überwinden der Treppen nicht mehr möglich ist. Ein Treppenlift ist dann eine optimale Lösung, leider sind sie sehr teuer.
(firmenpresse) - Nicht nur ältere oder pflegebedürftige Menschen können plötzlich auf einen Treppenlift angewiesen sein. Ein Unfall oder eine Krankheit kann auch junge Menschen für kürzere oder lange Zeit körperlich so beeinträchtigen, dass das Überwinden der Treppen nicht mehr möglich ist. Ein Treppenlift ist dann eine optimale Lösung, leider sind sie sehr teuer.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, wen man an den Kosten beteiligen kann. Zum einen übernimmt die Pflegekasse, falls eine Pflegestufe vorliegt, einen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten, die – je nach Art und Länge des Treppenlifts – einige tausend Euro betragen können, müssen aber selbst getragen werden.
Eine weitere Entlastung bietet dann zumindest die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten. Viele Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie die Kosten dem Finanzamt „in Rechnung“ stellen können und verschenken dadurch eine ordentliche Summe an Steuerersparnis.
Mit einem Treppenlift wird die Barrierefreiheit und Mobilität eines behinderten oder kranken Menschen bei der häuslichen Pflege gewährleistet. Deshalb können die Anschaffungskosten für einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Denn nicht jeder Pflegebedürftige verfügt über ein so hohes Einkommen, dass er davon auch noch Steuern bezahlen muss.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist. Wer nicht nachweisen kann, dass er aufgrund körperlicher Probleme die Treppen nicht mehr überwinden kann, hat unter Umständen keine Chance, die Kosten steuerlich abzusetzen.
Weitere Tipps für die steuerliche Absetzbarkeit finden Sie hier http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/06/21/so-kann-ein-treppenlift-von-der-steuer-abgesetzt-werden/ Außerdem erfahren Sie, wie sich die Steuerermäßigung berechnen läßt.
www.Pflege-durch-Angehoerige.de ist eine Plattform für alle Betroffenen im Pflegebereich, das heißt sowohl für Menschen die pflegen, wie zum Beispiel die Angehörigen oder auch professionelles Pflegepersonal als auch für zu pflegende Personen. Der Blog bietet kostenlose Informationen über wichtige Themen wie das Beantragen einer Pflegestufe oder Hilfsmittel, Erfahrungsberichte, Checklisten, Therapieformen und vieles mehr. Dieser Blog soll allen helfen, schneller und einfacher an Informationen zu gelangen.
Otto Beier
www.Pflege-durch-Angehoerige.de
Talstraße 11
71409 Schwaikheim
info(at)pflege-durch-angehoerige.de
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