(ots) - Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV)
zeigt, welche Bußgelder bei Missachtung der Warnwestenpflicht drohen
- Expertentipps: Welche Warnwesten sind in Deutschland zulässig
und wie nutzen Verkehrsteilnehmer die Westen in einer
Gefahrensituation richtig
Kurz vor Beginn der Sommerferien ist es am 1. Juli 2014 soweit:
Das neue Gesetz zur Warnwestenpflicht tritt deutschlandweit in Kraft.
Alle in der Bundesrepublik zugelassenen PKW, LKW oder Busse müssen ab
dem Stichtag mindestens eine zugelassene Warnweste dabei haben -
sowohl Privat- als auch Dienstfahrzeuge sind betroffen. Mathias
Voigt, Verkehrsrechtsexperte und Vorsitzender des Verbandes für
bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), erklärt: "Ab dem 1. Juli
gehören reflektierende Warnwesten so selbstverständlich in jedes
Fahrzeug wie Warndreieck, Verbandskasten und Ersatzreifen. Wer bei
einer Kontrolle ohne eine geeignete reflektierende Weste erwischt
wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen."
Experten empfehlen Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen
Die entsprechenden Warnwesten sind unter anderem an Tankstellen,
Bau- oder Supermärkten für wenige Euro zu haben - in den Signalfarben
Orange, Rot oder Gelb. Laut VFBV besonders wichtig: Die Westen müssen
unbedingt die Hinweise "Nach DIN EN 471" oder "Nach EN ISO
20471:2013" tragen - anderenfalls sind sie nicht zulässig. Mathias
Voigt rät zudem, bei Gelegenheit gleich mehrere Westen zu kaufen:
"Kommt es zu einer Panne oder einem Unfall mit mehreren Passagieren
im Auto, empfehlen wir deutlich, für jeden Beifahrer eine Warnweste
parat zu haben. Die Westen sind preiswert, nehmen kaum Platz weg,
können aber im Ernstfall wichtige Sichtbarkeit verschaffen und Leben
retten." Auch mit Warnwesten gilt es laut dem Verkehrsrechtsexperten
für alle Beteiligten, sich schnell hinter eine Leitplanke zu bewegen
und dort auf den Pannendienst oder Einsatzkräfte zu warten. Denn
ansonsten besteht auch mit Weste die Gefahr, von einem
vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst zu werden.
Warnwesten erhöhen Sichtbarkeit im Dunkeln deutlich
Sinnvoll ist es dem VFBV zufolge auch, die Warnwesten immer
griffbereit zu haben, etwa im Handschuh- oder Seitenfach. Um z.B. an
den Kofferraum zu gelangen, muss der Fahrer sein Auto zunächst ohne
Weste verlassen - unter Umständen eine gefährliche Situation. Während
das Mitführen einer Weste ab dem 1. Juli verpflichtend ist, bleibt
das Tragen weiterhin freiwillig. Doch Voigt warnt davor, Warnwesten
aus Bequemlichkeit oder Eitelkeit ungenutzt zu lassen: "Im Dunkeln
sorgen die Westen dafür, dass man deutlich früher von anderen Fahrern
gesehen wird. Die Sichtbarkeit bei Nacht erhöht sich so um rund 100
Meter. Befindet man sich jedoch ohne Weste auf der Fahrbahn und gerät
in einen weiteren Unfall, kann es sogar sein, dass die Versicherung
dies als Teilschuld wertet."
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.
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