(ots) - "Mein Kampf": Verbreitung erfüllt laut
Justizministerium Straftatbestände
Urheberrechte laufen aus - Ressortchefs diskutieren Umgang mit
Buch bei Treffen auf Rügen
Osnabrück.- Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums verstößt
eine Verbreitung von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nach Ablauf der
sogenannten Schutzfrist am 31. Dezember 2015 gegen geltendes Recht
und wäre damit strafbar. Auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Dienstag) erklärte eine Sprecherin der Berliner Behörde,
dass eine Veröffentlichung oder ein Nachdruck des Buchs den
Straftatbestand der Volksverhetzung oder den Tatbestand des
Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
erfüllen könnte.
Ãœber den Umgang mit dem Buch soll jetzt auf der Mittwoch
beginnenden Justizministerkonferenz auf Rügen diskutiert werden, wo
sich die Ressortchefs von Bund und Ländern treffen. Das
Bundesministerium hatte den Umgang mit dem Werk auf die Tagesordnung
gehoben.
Nach 70 Jahren laufen die Urheberrechte an "Mein Kampf" regulär
aus. Diese waren nach Ende des Zweiten Weltkrieges auf den Freistaat
Bayern übergegangen, der die Rechte dazu nutzte, Nachdrucke zu
verhindern. Ab dem 1. Januar 2016 gilt das Buch allerdings als
gemeinfrei, wie das Bundesjustizministerium bestätigte. Demnach
könnte das Buch von jedermann nachgedruckt werden. Die Justizminister
wollen nun darüber sprechen, wie sich das unterbinden lässt.
Trifft die Einschätzung des Bundesministeriums zu, könnte der
Nachdruck oder die Verbreitung von "Mein Kampf" mit mehrjährigen
Freiheitsstrafen bestraft werden. Die Behörde bezieht sich dabei
konkret auf folgende Stellen im Strafgesetzbuch: Paragraf 130, Absatz
2, Nummer 1, Buchstabe a und b. Daneben aber auch Paragraf 86, Absatz
1, Nummer 4.
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