(ots) - Wenn Flugreisende auf das Auto nicht verzichten
wollen, bleibt nur ein Leihwagen. Urlauber sollten bei der Buchung
einige Punkte beachten, die sie vor bösen Überraschungen schützen.
"Am besten das Fahrzeug vorab in Deutschland bei einem seriösen
Verleihunternehmen buchen. Dann gilt bei eventuellen Streitigkeiten
deutsches Recht", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV
Rheinland. Im Ausland sind die Verträge meistens in der Landessprache
oder auf Englisch verfasst. Da ist schnell ein wichtiger Aspekt im
Kleingedruckten übersehen. Das kann unter Umständen zu erheblichen
Mehrkosten führen. Außerdem ist ein Rechtsstreit im Ausland oft
langwierig und teuer.
Unnötige Zusatzangebote nicht aufdrängen lassen
Ein wachsames Auge und Vorsicht sind bei Leihwagenvermittlern
angebracht, die im Internet mit Schnäppchenpreisen locken. Hier
besteht das Risiko, dass der Vertragspartner im Ausland beim Abholen
des Fahrzeugs versucht, durch überflüssige Zusatzleistungen auf seine
Kosten zu kommen, um das Geschäft wieder lukrativ zu machen. Er
verlangt beispielsweise eine zusätzliche Kaution oder behauptet, dass
die bei der Buchung abgeschlossene Vollkaskoversicherung ohne
Selbstbeteiligung nicht gilt oder bestimmte Fahrzeugteile
ausgeschlossen sind und deshalb eine weitere Police fällig wird.
Mitunter wird der volle Tank zu einem überhöhten Preis berechnet und
das Fahrzeug kann mit leerem Tank wieder abgegeben werden. Alle die,
die keine komplette Tankfüllung benötigen, zahlen dann für etwas, was
sie nicht in Anspruch nehmen. "Da hilft nur eines: hartnäckig bleiben
und auf dem vorhandenen Vertrag bestehen - selbst wenn der Verleiher
droht, den Wagen nicht herauszugeben", betont der TÃœV
Rheinland-Fachmann.
Fahrzeug gemeinsam mit Verleiher inspizieren
Bei der Ãœbernahme sollte der Kunde gemeinsam mit dem Verleiher das
Auto inspizieren, jeden noch so kleinen Schaden schriftlich
festhalten und gegebenenfalls Fotos machen. "Für die Rückgabe gilt:
ebenfalls mit dem Verleiher das Fahrzeug besichtigen und sich die
unfallfreie Ablieferung wiederum schriftlich bestätigen lassen",
erklärt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.
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