Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
(firmenpresse) - 24.06.2014. Radfahrer haben bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf vollen Schadenersatz, auch wenn sie keinen Schutz- oder Fahrradhelm getragen haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) letzte Woche entschieden und sich somit auf die Seite der Radfahrer gestellt und somit eine Helmpflicht abgelehnt. Doch den Radfahrern hilft die Entscheidung des BGH wenig.
Fahrradfahren boomt. Nicht nur als Freizeitvergnügen bei herrlichem Sonnenschein, sondern auch als sparsames und ökologisches Transportmittel in Städten. Doch im dichten und teilweise unübersichtlichen Straßenverkehr der Städte kommt es oft zu Fahrradunfällen. Häufig werden Radfahrer von PKW-Fahrern über-sehen, sei es beim Abbiegen oder auch durch unachtsam geöffnete Autotüren. „Radfahrer leben gefährlich. Gerade bei Unfällen ohne Helme drohen schwere Verletzungen“, warnt deshalb Jürgen Buck, Vorstand der Verbrauchervereinigung Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Im Jahr 2012 verunglückten 74.776 Fahrradfahrer, davon wurden 13.852 schwerverletzt und 406 Unfälle endeten tödlich. Bei Analysen von Versicherungsgesellschaften war bei schweren oder sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern ohne Ausnahme der Kopf betroffen. „In Deutschland gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das Tragen eines Helmes beim Radfahren zur Pflicht macht. Nun hat auch der BGH hat die Helmpflicht abgelehnt. Eine Helmpflicht wäre zwar lästig, hätte aber dennoch Leben retten können“, bedauert Jürgen Buck.
Umso wichtiger ist neben der richtigen Ausrüstung, dass jeder Radfahrer auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung im Gepäck haben. Bei einer eigenen Invalidität nach einem Unfall bietet eine private Unfallversicherung die nötige finanzielle Absicherung. Aber nicht nur die eigene Gesundheit wird streckenweise leichtfertig aufs Spiel gesetzt. „Bei Unfällen mit Dritten kann es jedoch für den Verursacher schnell zur finanziellen Katastrophe kommen“, warnt Jürgen Buck. In diesem Fall tritt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Weitere Infos zur Fahrradsicherung und für eine Überprüfung einer bestehenden Unfall- oder Privathaft-pflichtversicherung steht ein kostenloser Versicherungs-Check unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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