(ots) - Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Dr. Axel Reimann, ging in seinem Bericht an die heute in
Potsdam tagende Bundesvertreterversammlung vor allem auf die
geplanten Neuregelungen im RV-Leistungsverbesserungsgesetz und ihre
Umsetzung im Bereich der Rentenversicherung ein.
Reimann hob in seinem Bericht hervor, dass mit dem Gesetz erstmals
nach drei Jahrzehnten nun primär auf Leistungsverbesserungen gesetzt
werde. Bisher habe bei den Reformen die Konsolidierung der
Rentenfinanzen im Vordergrund der Reformmaßnahmen gestanden habe, so
Reimann. Bemerkenswert sei beim jetzigen Rentenpaket "das finanzielle
Volumen, aber auch die Abkehr von grundlegenden Handlungsmaßstäben,
die vom Gesetzgeber in den zurückliegenden Perioden als zielführend
und systemgerecht angesehen wurden" sagte Reimann.
Reimann betonte, dass die zeitnahe Umsetzung des aktuellen
Reformpakets für die Rentenversicherungsträger eine große
Herausforderung darstelle. Man werde die Mütterrente für Versicherte,
die ab Juli neu in Rente gehen, bei der Rentenfestsetzung bereits
berücksichtigen können. Bei den rund 9,5 Millionen Rentnerinnen,
deren laufende Rente sich aufgrund der Mütterrente erhöht, werde die
Umsetzung allerdings einige Zeit benötigen. Die Versendung der
Bescheide und die Auszahlung der zusätzlichen Leistungen werde ab
August beginnen und solle im vierten Quartal 2014 abgeschlossen sein,
so Reimann.
Auch bei der abschlagfreien Rente ab 63 gebe es zusätzlichen
Bearbeitungsaufwand vor allem in den Fällen, in denen für die
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von 45 Versicherungsjahren
auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollen, so
Reimann. Da hier nur Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld
berücksichtigt würden, nicht aber von Arbeitslosenhilfe oder
Arbeitslosengeld II, hänge die Dauer der Antragsbearbeitung
entscheidend davon ab, wann feststehe, welche Leistung während der
Arbeitslosigkeit bezogen worden sei. In den Fällen, in denen die
Wartezeit von 45 Jahren auch ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllt
wird, könnten die Rentenanträge ab dem 1. Juli zügig bearbeitet
werden, sagte Reimann.
Reimann ging in seinem Bericht auch auf die
Leistungsverbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrenten ein
und machte deutlich, dass diese ab dem 1. Juli umgesetzt werden
könnten.
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