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R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr / Vorsicht Gegenverkehr in Einbahnstraßen: Radler dürfen oft in beide Richtungen fahren

ID: 1075807

(ots) - Zügig an der rechts abgehenden Einbahnstraße
vorbeigefahren - und den unerwartet daraus auftauchenden Radfahrer
übersehen: Rund ein Viertel der Deutschen rechnet laut einer
repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 nicht mit
Gegenverkehr aus Einbahnstraßen. "Diese sind aber oft für Radfahrer
freigegeben", so Andreas Tepe von R+V24. "Autofahrer sollten auf die
entsprechende Beschilderung achten und mit Radlern aus der 'falschen'
Richtung rechnen." Gerade in der warmen Jahreszeit wächst die Gefahr,
denn es sind zahlreiche Radfahrer unterwegs.

Voraussetzung für die Öffnung einer Einbahnstraße für Radfahrer
ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Gekennzeichnet ist
dies durch ein Zusatzzeichen mit abgebildetem Fahrrad. Gefährliche
Situationen entstehen dann vor allem durch vorbeifahrende und
abbiegende Autos: "27 Prozent der Befragten gaben in unserer Umfrage
an, bei Einbahnstraßen, die rechts von der Fahrbahn abgehen, nicht
auf herauskommende Verkehrsteilnehmer zu achten", sagt R+V24-Experte
Andreas Tepe. Auch beim Linksabbiegen aus der Einbahnstraße müssen
Autofahrer umdenken. "Die Pflicht zum Links-Einordnen entfällt. Fährt
ein Radfahrer entgegengesetzt in die Straße hinein, ist der
Linksabbieger sonst im Weg."

Auch muss die Straße breit genug sein. Auf jeden Fall ist Vorsicht
das oberste Gebot, ganz besonders bei den Vorfahrtsregeln. In den
meisten Tempo-30-Zonen herrscht "rechts vor links", wenn es nicht
anders ausgeschildert ist.

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Datum: 24.06.2014 - 14:30 Uhr
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