(ots) - Die Initiative von Hamburgs Justizsenatorin Jana
Schiedek, die Gestaltungsfreiheit von Stifterinnen und Stiftern nach
Stiftungserrichtung zu vergrößern, stößt auf positives Echo im
Stiftungssektor.
"Wir begrüßen es als Bundesverband Deutscher Stiftungen sehr, wenn
die Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen erleichtert wird. Es
gibt zahlreiche kleine Stiftungen, für die eine Zusammenlegung mit
anderen Stiftungen oder Zulegung durchaus Probleme lösen würde und
bei denen die Stiftenden eine solche Lösung auch befürworten", so
Professor Dr. Michael Göring, Vorsitzender des Vorstands des
Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sowie im Hauptamt
Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.
"Auch die vorgeschlagene Erleichterung von Zweck- bzw.
Satzungsänderungen durch den bzw. die Stiftenden, soweit es sich um
natürliche Personen handelt, wäre eine sehr sinnvolle Anpassung an
die aktuellen Entwicklungen im Stiftungswesen."
Attraktivität sichern
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sieht der Verband als wichtigen
Faktor für die Entwicklung des Stiftungssektors. Mehrere Reformen in
den letzten Jahren haben neben der guten wirtschaftlichen Entwicklung
dazu beigetragen, dass in Deutschlands dieser Sektor im europäischen
Vergleich überproportional dynamisch wächst. "Das Wichtigste bei
künftigen Reformen ist darum, dass der Stiftungsstandort Deutschland
seine Attraktivität absichert und nicht durch zusätzliche
bürokratische Erschwerungen wieder einbüßt", betont der
Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Prof. Dr.
Hans Fleisch. Dies gelte insbesondere auch für Rechnungslegungs- und
Publizitätspflichten.
Der Verband sei dankbar, so Fleisch, dass die Politik bei der
Flexibilisierung der Rücklagenbildung ihre Hausaufgaben bereits
gemacht habe. Die Zusammenarbeit zwischen deutschen Stiftungen und
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen
Organisationen in Europa sei dagegen nach wie vor von erheblicher
umsatzsteuerlicher und ertragsteuerlicher Rechtsunsicherheit geprägt.
"Hilfreich wäre, wenn die Länder in diesem Sinne klarstellend eine
gemeinsame kooperationsfreundliche Position finden könnten", so Hans
Fleisch.
Mehr als 20.150 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt
es derzeit in Deutschland, so der Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Rund die Hälfte der Stiftungen wurde nach der Jahrtausendwende
gegründet. Allein im vergangenen Jahr kamen 638 neue Stiftungen
hinzu.
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Als unabhängiger Dachverband vertritt der Bundesverband Deutscher
Stiftungen die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Der größte
Stiftungsverband in Europa hat rund 3.900 Mitglieder; über
Stiftungsverwaltungen sind ihm mehr als 7.000 Stiftungen
mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentiert der Dachverband
rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr
als 100 Milliarden Euro.
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