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Niedrige Zinsen erfordern flexibleres Steuerrecht und weder Finanztransaktionssteuer noch andere kostentreibenden Gesetze aus Brüssel oder Berlin

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(ots) - "In Zeiten niedriger Zinsen muss mehr für eine
auskömmliche Betriebsrente zurückgelegt werden können. Der § 3 Nr. 63
Einkommensteuergesetz mit den derzeit zulässigen 2.856 Euro pro Jahr
stößt endgültig an seine Grenzen und verfehlt seine ursprünglichen
Ziele. Seine Flexibilisierung ist oberstes Gebot" forderte Heribert
Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche
Altersversorgung e.V. im Rahmen einer Podiumsdiskussion der
Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin.

Eine Flexibilisierung des entscheidenden steuerlichen
Wachstumsträgers der letzten Jahre sei besonders not-wendig für
mittelständische Arbeitgeber, die die betriebliche Altersversorgung
einfach und ohne kompliziertes Patchwork von Durchführungswegen
durchführen wollen. Sogar die Tarifparteien stoßen bereits an seine
Grenzen. Wenn diese befürchten müssen, dass ihre Beiträge zur
Altersversorgung im ungeförderten Nettosparen landen, dürfe man von
ihnen nichts mehr erwarten. Die steuerlichen Regelungen müssen jetzt
die richtigen Anreize setzen. "Ein intelligent reformierter § 3 Nr.
63 kann es den Unternehmen leichter machen und Arbeitnehmern wie
Tarifparteien einen zuverlässigen Rahmen für ihre Bemühungen geben,"
erläuterte Karch.

Angesichts niedriger Zinsen dürfe der Gesetzgeber weder in Berlin
noch in Brüssel kostentreibende gesetzliche Regelungen
verabschieden. "Eine Finanztransaktionssteuer, die Betriebsrentner je
nach Investitionsverhalten der Betriebsrenteneinrichtung um 3 bis 8
Prozent der Rente bringt ist nicht akzeptabel. Gleiches gilt für die
Einführung neuer Auskunftspflichten bei Einrichtungen der
betrieblichen Altersversorgung, die einmalige Kosten von über 40
Millionen Euro und laufende jährliche Kosten von fast 8 Millionen
Euro nach sich ziehen würden" mahnte Karch.




Außerdem sei es an der Zeit die unerträgliche Sonderbelastung
gesetzlich krankenversicherter Betriebsrentner durch den vollen
Beitragssatz wieder zurückzunehmen. Bis Ende 2003 waren
Betriebsrenten nur mit dem halben Beitragssatz belastet. Die damalige
Erhöhung der Abgaben auf den vollen Beitragssatz spült jährlich
Beiträge in Milliardenhöhe in die Sozialkassen.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für
den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der
Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.



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Klaus Stiefermann
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Datum: 25.06.2014 - 16:30 Uhr
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