70.000 Euro Schadensersatz wollte ein Amazon-Händler von einem Kunden wegen einer schlechten Beurteilung haben. Vor dem Landgericht Augsburg hat nun die Verhandlung zu dem Fall begonnen.
(firmenpresse) - Augsburg, 25. Juni - Im sogenannten "Fliegengitterfall" (Allrutz ./. Simmet wg. Unterlassung und Schadensersatz, gerichtliches AZ: 21 O 4589/13) fand am 25. Juni vor dem Landgericht Augsburg die mündliche Verhandlung statt, bisher jedoch ohne Ergebnis.
Richter Rudolf Weigell wies den Händler, der das Fliegengitter verkauft hatte, auf verschiedene Fragen zur Beweislast hin. Vor allem scheint es, als wäre für das Gericht noch nicht bewiesen, dass die strittige Bewertung auf dem Verkaufsportal Amazon, überhaupt falsch ist. Demnach muss der Händler nun erst einmal beweisen, dass das Fliegengitter nicht die kritisierten Fehler hatte.
Ein Vergleichsangebot über 30.000 Euro Schadensersatz wurde vom Beklagten umgehend abgelehnt. Als Zeichen des guten Willens erklärte sich der Käufer des Fliegengitters aber bereit eine Unterlassungserklärung abzugeben, jedoch ohne Vertragsstrafeverpflichtung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Rechtsanwalt Alexander Meyer aus Augsburg, der den Käufer vor Gericht verteidigt, sagt dazu: "Nach unserer Einschätzung liegen die rechtlichen Probleme in dieser Sache vorwiegend auf Seiten des Klägers. Das Gericht hat nicht zu erkennen gegeben, dass es auf Seiten des Beklagten weiteren Sachvortrag für notwendig hält und auch sonst keine rechtlichen Hinweise erteilt. Eine eindeutige Aussage hat das Gericht aber für keine der beiden Parteien getroffen."
Am 30. Juli 2014 wird eine Entscheidung des Gerichts verkündet.
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