PresseKat - Österreich: Falsch angebrachte Vignette kann zu Ärger führen

Österreich: Falsch angebrachte Vignette kann zu Ärger führen

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(firmenpresse) - (Zürich/Innsbruck, den 26. 06. 2014) Wer mit dem Auto oder Motorrad nach Österreich oder durch Österreich z.B. nach Italien reist, sollte ein wenig Vignetten-Kunde in seine Reisplanung einbeziehen. Denn häufig sind unliebsame Überraschungen mit der Autobahnmaut programmiert. „Klebt die Vignette auf dem Tönungsstreifen der Frontscheibe, gilt die Maut als nicht entrichtet“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „dann hat man sie zwar bezahlt, wird aber trotzdem bestraft.“ Genauso ungünstig ist es, die Vignette auf dem Seitenspiegel zu platzieren.

Die Falle: Falsch geklebte Vignetten können von den automatischen Vignettenkontrollsystemen nicht gelesen werden. Und auch die Mautaufsichtsorgane, die sogenannten Mautsheriffs, tun sich dann mit einer raschen Abfertigung schwer. Tramposch erklärt, warum das so ist: „Die Maut ist offiziell nur dann ordnungsgemäß entrichtet, wenn die Vignette auch ordnungsgemäß angebracht, also geklebt, wurde.“ Konkret heißt das: Die Vignette ist auf die Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben. „Um sich Ärger und Diskussionen mit den Behörden zu ersparten, sollte sie auf der linken Seite der Windschutzscheibe oder beim Rückspiegel aufgeklebt werden“, rät Tramposch, dessen Kanzlei zur internationalen Beratungsallianz GGI gehört.

Vorsicht ist auch beim Ankleben geboten. Die Vignette ist selbstklebend. Schon das Verwenden eines anderen Klebers oder das nur teilweise Ablösen von der Trägerfolie werden als Mautprellerei geahndet. Und das kann teuer werden: Mautsündern droht eine Verwaltungsstrafe von 300 € bis 3.000 €. Im günstigsten Fall fordern die Mautsheriffs lediglich zur Zahlung einer Ersatzmaut auf. Die liegt bei 120 € für Pkw und 65 € für Motorräder. Tramposch: „Trifft diese Ersatzmaut nicht rechtzeitig ein, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.“

Die normalen Tarife sind da schon deutlich günstiger: So kostet die 10-Tages-Vignette für Kfz 8,50 €, die Zwei-Monats-Vignette 24,80 € und die Jahresvignette 82,70 € (jeweils für Kfz bis 3,5 t). Motorräder kosten für zehn Tage 4,90 €, für zwei Monate 12,40 € und für das Jahr 32,90 €. Bei den 10-Tages- und den Zwei-Monats-Vignetten gibt es eine Lochung, welche den Beginn der Gültigkeitsdauer markiert.





Hinzu kommen in Österreich einige Sondermautstrecken, für die separat gezahlt werden muss. Dies sind die Brennerroute (A 13), der Arlbergtunnel (S 16), der Tauern-/Katschbergtunnel (A 10) sowie der Bosruck- und Gleinalmtunnel (beide A 9) und der Karawankentunnel (A 11).

Um rasche Kontrollen und einen zügigen Verkehrsfluss sicherzustellen, sollte neben einer aktuell gültigen Vignette auch nur eine weitere Vignette geklebt sein. „Es ist zwar gesetzlich nicht unzulässig, mehrere Vignetten zu kleben, führt aber im Fall von Kontrollen zu längeren Bearbeitungszeiten der Mautsheriffs“, erläutert Rechtsanwalt Tramposch, „und das kostet letztlich wertvolle Urlaubszeit.“ Ein weiterer Tipp vom Profi: Der untere Vignettenabschnitt der Jahresvignette ist die Trägerfolie und enthält auch die Seriennummer der Vignette. Dieser Abschnitt berechtigt zum vergünstigten Erwerb einer Jahreskarte für eine Sondermautstrecke. Vielfahrer können so 40 € beim Kauf der Jahreskarte für die Sondermautstrecke sparen.

Außerdem dient der untere Abschnitt der Jahresvignette zum Nachweis ihres Erwerbs. Bricht die Windschutzscheibe oder erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden, kann mit diesem Abschnitt eine Ersatzvignette oder ein Kostenersatz beantragt werden. Das gilt allerdings nur für die Jahresvignette.

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Datum: 26.06.2014 - 12:55 Uhr
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Freigabedatum: 26.06.2014

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