IHK: Ausbau der Moselschleusen dringend erforderlich
(PresseBox) - Trotz der noch gedämpften Konjunktur konnten die saarländischen Häfen an Saar und Mosel im vergangenen Jahr ihren Umschlag deutlich steigern. Insgesamt stieg die umgeschlagene Gütermenge um rund eine halbe Million auf über 4,6 Millionen Tonnen. Das ist ein Zuwachs von rund 12 Prozent, der vor allem auf die stark steigende Einfuhr von Gütern (+18 Prozent) zurückzuführen ist. Die Gütereinfuhr über die Wasserstraße erreichte damit einen Rekordstand. Größte Importeure sind die saarländische Stahlindustrie und die Kraftwerke. "Das unterstreicht einmal mehr, wie sehr die Saarwirtschaft nach dem Ende der saarländischen Kohleförderung auf einen reibungslos funktionierenden Wasserweg angewiesen ist. Wir appellieren deshalb an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, den Bau der zweiten Moselschleusen im neuen Bundesverkehrswegeplan als prioritäres Projekt aufzunehmen und ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen." So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch die aktuellen Zahlen zur Binnenschifffahrt im Saarland. Die IHK verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Moselschleusen inzwischen über 60 Jahre alt und entsprechend störanfällig sind.
Über die Hälfte der umgeschlagenen Gütermenge entfällt auf eingehende Roh- und Brennstoffe wie Kohle, rohes Erdöl und Erdgas. Mit fast einer Million Tonnen folgen Erze, Steine sowie Kokerei- und Mineralölerzeugnisse. In umgekehrter Richtung nutzt die saarländische Industrie den Wasserweg vor allem für Metalle und Metallerzeugnisse. Im vergangenen Jahr verließen so rund 680.000 Tonnen das Saarland - zwei Drittel davon gingen ins Ausland.
Gemanagt wird die Binnenschifffahrt auf Saar und Mosel von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Giersch: "Das Wasser- und Schifffahrtsamt in Saarbrücken ist die einzig verbliebene Bundesbehörde im Saarland. Mit Blick auf die insgesamt nur noch spärliche Bundespräsenz im Saarland sollte die Existenz dieses Amtes dauerhaft gesichert werden." Die IHK erinnert in diesem Zusammenhang an ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach der Bund verpflichtet ist, in den Ländern für eine angemessene Bundespräsenz zu sorgen.