Durch eine legale Auslandsadresse über eine Agentur kann man sich wirkungsvoll vor der Abmahnflut in Deutschland schützen. Auch die Privatsphäre ist so zusätzlich geschützt.
(firmenpresse) - Sich ständig verschärfende rechtliche Anforderungen an die Internetauftritte von gewerblichen Anbietern erhöhen die Gefahr, Opfer von Rechtsanwälten zu werden, die sich auf das Abmahnwesen in Deutschland spezialisiert haben.
Besondere Angriffspunkte für diese Abmahnanwälte bieten die Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und die Verletzung des Urheberrechts.
Es gab zum 1. Januar 2013 in Deutschland 160.880 Anwaltszulassungen. Immer mehr Rechtsanwälte spezialisieren sich offensichtlich auf das lukrative Abmahnwesen. Rund um die Uhr wird das Internet auf Verstösse untersucht.
Es kommt täglich zu Abmahnungen von Internet-Usern, Shopbetreibern und Website-Inhabern, weil sie Fehler in ihrem Auftritt im Netz machen. Dabei geht es fast immer - so der sich der aufdrängende Verdacht - mehr um die ökonomischen Interessen der Rechtsanwälte, als um den vorgegebenen Schutz des Urheberrechts. Auch Konkurrenten nutzen wohl gerne das Abmahnwesen, um den unliebsamen Mitbewerbern zu schaden.
Hier kann durch eine legale Auslandsadresse im Impressum ein erster Schutz gegen diese oft „missbräuchlich“ genutzten Abmahnungen sein. Die Abmahnungen im Ausland zu betreiben unterliegen dann oft einer Kosten/Nutzen-Analyse bei den Rechtsanwaltskanzleien.
Man kann im Impressum einer Website eine Auslandsadresse auch dann angeben, wenn das Gewerbe in Deutschland betrieben wird und auch dort angemeldet sind. Es handelt sich bei dieser Auslandsadresse nicht um eine selbstständige Zweigniederlassung, sondern nur um eine ausgelagerte Funktion an ein Büro im Ausland, die Briefpost entgegen zu nehmen und weiter zu leiten.
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