(ots) - Nach der heutigen Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen in Münster steht das von
der Landesregierung im vergangenen Jahr verabschiedete Besoldungs-
und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 nicht mit der Verfassung
Nordrhein-Westfalens in Einklang. Dazu der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt: "Regierung und Landtag in Düsseldorf sind jetzt in
der Pflicht, das verfassungswidrige Gesetz umgehend nachzubessern.
Dabei muss insbesondere die zweijährige Nullrunde vom Tisch und der
Ausschluss bestimmter Besoldungsgruppen von der Erhöhung rückgängig
gemacht werden." Gleichzeitig wies der dbb Chef darauf hin, dass das
heutige Urteil auch Signalwirkung für alle Besoldungsgesetzgeber in
der Bundesrepublik habe: "Der Anspruch, an der allgemeinen
Einkommensentwicklung teilzuhaben, gilt für alle Beamtinnen und
Beamten unabhängig davon, in welchen Land, bei welchem Dienstherrn
und in welcher Besoldungsgruppe sie beschäftigt sind."
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster hat der Klage gegen
die Beschlüsse der rot-grünen Landesregierung am heutigen 1. Juli
2014 stattgegeben. CDU, FDP und Piraten hatten gegen die beiden von
der Landesregierung beschlossenen Nullrunden für die Beamtinnen und
Beamten der Besoldungsgruppen ab A13 in den Jahren 2013 und 2014
geklagt. Um den Landeshaushalt zu schonen, beschloss die
Landesregierung im vergangenen Jahr, das Tarifergebnis des
öffentlichen Dienstes nicht eins zu eins auf alle Landes- und
Kommunalbeamten zu übertragen. Nur den Besoldungsgruppen bis A10
wurde die Tariferhöhung von zusammen 5,6 Prozent für 2013 und 2014
komplett zugestanden. Die Besoldungsgruppen A11 und A12 erhielten für
die beiden Jahre jeweils ein Prozent. Alle Beamten, die darüber
liegen - zum Beispiel Studienräte, Staatsanwälte, Richter - mussten
eine Nullrunde hinnehmen. Insgesamt wollte die Landesregierung
dadurch 710 Millionen Euro einsparen. Bei einer Expertenanhörung im
Landtag im Juni 2013 hatten 20 von 21 Sachverständigen das
Besoldungsgesetz abgelehnt. Trotzdem setzte Rot-Grün mit der eigenen
Mehrheit das Gesetz im Juli 2013 gegen die Stimmen der Opposition
durch. Kurz danach reichten die drei Oppositionsparteien Klage vor
dem Landesverfassungsgericht ein.
Dieser Klage gab der Verfassungsgerichtshof Münster nunmehr statt.
"Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014
sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land
Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 ist teilweise
verfassungswidrig. Es verstößt gegen das in der Landesverfassung
ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip, soweit
die Besoldungsgruppen ab A 11 betroffen sind", so die Richter in
ihrem heute verkündeten Urteil, das sowohl aktive als auch im
Ruhestand befindliche Beamte und Richter betrifft, insgesamt etwa 80
Prozent der Amtsträger des Landes. "Die mit der gestaffelten
Anpassung der Bezüge verbundene Ungleichbehandlung von Angehörigen
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 einerseits und Angehörigen der
übrigen Besoldungsgruppen andererseits verstoße evident gegen das
Alimentationsprinzip", heißt es in dem Richterspruch weiter.
"Grundsätzlich sei der Gesetzgeber verpflichtet, die Bezüge der
Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen
und finanziellen Verhältnisse anzupassen."
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