(ots) - Vier Millionen Lebensversicherungskunden in
Deutschland sollten umgehend die Kündigung ihres Vertrags prüfen. Das
haben die Experten der Verbraucher-Webseite Finanztip errechnet. Der
Grund: Wahrscheinlich wird der Bundestag am 4. Juli ein Gesetz
beschließen, mit dem viele Verträge deutlich an Wert verlieren. Wer
noch rechtzeitig kündigen kann, rettet möglicherweise mehrere Tausend
Euro. Das gilt allerdings nicht für jede Police! Finanztip rät daher,
die Verträge jetzt genau zu prüfen und bietet dafür im Internet einen
kostenlosen Rechner an.
Mit der geplanten Gesetzesänderung können die sogenannten
Bewertungsreserven in den Verträgen gekürzt werden. Die Reserven
entstehen vor allem durch hochverzinste Wertpapiere, die den Kunden
bisher zusätzliche Gewinne brachten: Im Jahr 2013 waren es in jeder
Lebensversicherung durchschnittlich 930 Euro, oft sogar weit mehr.
Nach der Reform werden die Bewertungsreserven in mindestens vier
Millionen Verträgen ganz oder teilweise gestrichen. Das haben die
Finanztip-Experten errechnet - auf Basis von Zahlen des
Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft und der
Bundesbank.
Diese Verträge gehören überprüft
Besonders betroffen sind laut Finanztip Verträge, die vor 2005
abgeschlossen wurden und in den nächsten fünf bis sieben Jahren
auslaufen. "Je näher das Ende des Vertrags rückt, desto eher lohnt
sich jetzt eine Kündigung", sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu.
Allerdings seien nur echte kapitalbildende Lebensversicherungen
betroffen, also keine fondsgebundenen Versicherungen - ebenso wenig
wie Riester-, Rürup- oder betriebliche Verträge. "Nur wenn der
Vertrag mehr als 10.000 Euro wert ist und keine wertvollen
Zusatzversicherungen beinhaltet, kommt eine Kündigung überhaupt in
Betracht", erklärt Sulilatu. Welche Aspekte noch geprüft werden
müssen, ist auf der Internetseite Finanztip.de erklärt. Verbraucher
können dort einen Fragebogen sowie einen Excel-Rechner nutzen, um
herauszufinden, ob sich eine Kündigung ihres Vertrags lohnt oder
nicht.
Kunden sollten schnell handeln
Die Experten von Finanztip gehen davon aus, dass am 11. Juli der
Bundesrat der Reform zustimmen wird. "Allerdings könnte es sich
danach noch gut ein paar Wochen hinziehen, bis die Bewertungsreserven
in den Verträgen tatsächlich gestrichen werden", schätzt Sulilatu.
Denn nach der offiziellen Verkündung müsse die Aufsichtsbehörde BaFin
das Gesetz erst umsetzen. Diese Verzögerung könnten Kunden noch
nutzen. Dabei müssen sie allerdings ihre Kündigungsfrist beachten!
Nicht jeder Vertrag, für den sich eine Kündigung jetzt rechnen würde,
kann auch tatsächlich beendet werden. "Nur wer bis zum 1. August noch
kündigen kann, hat eine Chance, seine Bewertungsreserven zu retten",
sagt Fachmann Sulilatu. "Sollte das Gesetz doch schon vor dem 1.
August umgesetzt werden, sollte man seine Kündigung zurückziehen. Am
besten fragen Kunden schon mit der Kündigung, wie lange sie diese
noch widerrufen können."
Der Rechner ist auf
http://www.finanztip.de/lebensversicherungs-rechner/ kostenlos
nutzbar. Weitere Informationen unter:
http://www.finanztip.de/lebensversicherung-bewertungsreserven/.
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