(ots) - Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird,
steht ihm finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse zu. Die Höhe
bemisst sich nach der Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK) festlegt. Das geschieht in der Regel bei
einem Hausbesuch, auf den Angehörige und Patient sich gut vorbereiten
sollten, denn es kommt auch auf viele vermeintliche Kleinigkeiten an.
"Führen Sie möglichst lange im Voraus ein Pflegetagebuch. Dieses
können Sie bei der Krankenkasse anfordern", rät die Pflegewirtin
Sandra Strothmann aus Seehausen am Staffelsee im Patientenmagazin
"HausArzt". Im Tagebuch sollten alle Verrichtungen festgehalten
werden, die mit der Pflege zu tun haben. "Halten Sie auch Leistungen
fest, die nicht im Formular stehen", rät Strothmann, etwa wenn der
Pflegebedürftige regelmäßig ans Trinken erinnert werden muss. Vom
Hausarzt sollte man sich bestätigen lassen, welche gesundheitlichen
oder geistigen Probleme vorliegen und welche Medikamente der Patient
einnimmt. Der vom MDK festgelegten Einstufung kann man innerhalb von
einem Monat widersprechen. Dann kommt er ein zweites Mal zu Besuch.
Bleibt der Dissens bestehen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich.
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Das Patienten-Magazin "HausArzt" gibt der Deutsche
Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus.
Die Ausgabe 3/2014 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten
abgegeben.
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