(ots) - Wer eine Immobilie erbt, hat viele Fragen zu
klären - von der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch
über die mit der Immobilie verbundenen laufenden Kosten bis zu
eventuell notwendigen Renovierungsarbeiten. Die LBS Bayern erklärt,
worauf beim Immobilienerbe zu achten ist.
Grundbucheintrag
Als neue Eigentümer sollten sich Immobilienerben zügig in das
Grundbuch eintragen lassen. Dafür muss der Erbschein dem Amtsgericht
vorgelegt werden. Dieses veranlasst die Eintragung. Liegt ein
Erbschein vor, ist die Änderung im Grundbuch ein Jahr lang
gebührenfrei. In jedem anderen Fall beträgt die Gebühr für eine
Änderung im Grundbuch rund ein Prozent des Marktpreises. "Das kann -
je nach Wert der Immobilie - schnell eine vierstellige Summe werden.
Wer die geerbte Immobilie nicht veräußern möchten, sollte den Eintrag
im Grundbuch deshalb vor Ablauf der Jahresfrist ändern lassen. So
lässt sich viel Geld sparen", rät die Bayerische Landesbausparkasse.
Bei einem Verkauf der Immobilie übernimmt der Makler in der Regel die
Formalitäten.
Neue Pflichten
Als neuer Eigentümer übernimmt man die Verantwortung dafür, dass
keine Gefahren von der Immobilie ausgehen und niemand zu Schaden
kommen kann. Deshalb ist zu prüfen, ob beispielsweise überhängende
Äste oder morsche Bäume die Nachbargrundstücke beeinträchtigen
können. Im Winter ist gegebenenfalls daran zu denken, angrenzende
Gehwege von Schnee und Glatteis zu befreien. Regelmäßig sollte auch
die Funktionsfähigkeit der Heizung geprüft werden, um Schäden am
Gebäude zu vermeiden. Ist ausreichend Brennstoff vorhanden? Sind alle
notwendigen Wartungsarbeiten erledigt?
Unterhaltskosten
Immobilienerben sollten die Kosten kalkulieren, die für den
Unterhalt des Objekts anfallen, um nicht von unerwarteten Belastungen
überrascht zu werden. Für jede Immobilie sind regelmäßig Grundsteuer
und Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Darüber hinaus können Kosten
für Strom, Heizung, Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie Verwaltung und
Hausmeister anfallen. Wenn die Immobilie Teil einer
Eigentümergemeinschaft ist, lohnt es, die Protokolle der letzten
Eigentümerversammlungen zu prüfen, empfiehlt die LBS Bayern. Diese
können Beschlüsse über größere Sonderumlagen enthalten, für die der
neue Eigentümer aufkommen muss.
Modernisierungen
Oft stehen bei geerbten Objekten Renovierungen an, weil Strom- und
Wasserleitungen, Dach, Fenster, Bad oder Böden erneuerungsbedürftig
sind. Sinnvoll kann es zudem sein, die Raumaufteilung zu verändern.
Auch der energetische Zustand entspricht häufig nicht mehr dem
heutigen Standard. Die LBS Bayern empfiehlt daher, einen
bedarfsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen. Er enthält
konkrete Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen. Soll das Objekt
vermietet oder verkauft werden, verlangt der Gesetzgeber ohnehin
einen Energieausweis.
Pressekontakt:
Dominik Müller
Tel: 089-2171-46223
dominik.mueller(at)lbs-bayern.de