(ots) - Zu den Plänen des Bundesverteidigungsministeriums,
bewaffnete Drohnen anzuschaffen, erklärt Wolfgang Heinz, Senior
Policy Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte:
"Sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung bewaffneter
Drohnen entscheiden, muss sie deren Einsatz transparent machen und
parlamentarisch kontrollieren lassen. Jeglicher Einsatz solcher
Drohnen darf nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der
internationalen Menschenrechtsverträge stattfinden. Wenn die
Bundesregierung bewaffnete Drohnen anschafft, sollte sie deshalb auch
ein Konzept vorlegen, das deren Verwendung in den verschiedenen
Konfliktsituationen festlegt.
Der Einsatz bewaffneter Drohnen muss, wie die Entsendung von
Soldaten, durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Um
menschenrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind
weitere Maßnahmen notwendig. Für den Fall, dass durch bewaffnete
Drohnen Zivilisten verletzt werden oder umkommen, muss eine
unabhängige Stelle dies möglichst vor Ort untersuchen und dem
Parlament darüber öffentlich berichten.
Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ablehnung sogenannter außergerichtlicher Tötungen, die
zumeist mit bewaffneten Drohnen durchgeführt werden, international
stärker zur Geltung zu bringen. Um die notwendige Transparenz zu
gewährleisten, sollte sich das Parlament regelmäßig über
Drohneneinsätze und auch die menschenrechtlichen Auswirkungen der
sicherheitspolitischen Zusammenarbeit Deutschlands berichten lassen.
Nur so lassen sich frühzeitig Lücken des Rechtsschutzes,
Gefährdungspotenziale und politischer Reformbedarf identifizieren."
Wolfgang S. Heinz (2014): "Wann hat der Staat das Recht zu töten?
Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte". Policy Paper
Nr. 23. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
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