Monika Kochs klagt heute um 14:00 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Berufungsprozess (Aktenzeichen: 2 S 3/14) gegen die von der Stadt Stuttgart erhobene Vergnügungssteuer. Nach Auffassung der Stadt erfüllen die von der Klägerin angebotenen Tantra-Massagen den Tatbestand der „sexuellen Vergnügungen“.
(firmenpresse) - Die Klägerin Monika Kochs betreibt als Tantra Expertin schon seit Jahren ein Massage Studio in Köln, das unter http://tantra-koeln.info zu finden ist und noch zusätzlich ein Institut in Stuttgart. Jetzt sollen 10 EUR pro Quadratmeter fällig werden und im Rahmen der Vergnügungssteuer an die Stadt Stuttgart abgeführt werden.
Streitgegenstand: Die vom Verwaltungsgericht Stuttgart wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung betrifft die Frage, ob die Stadt Stuttgart den Betrieb der Klägerin wegen der dort gewerblich angebotenen sog. Tantra-Massagen zu Recht zur Vergnügungssteuer veranlagt hat.
Nach Meinung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Institut „gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ ein. Bei einer Tantra-Massage ist Geschlechtsverkehr mit der Masseurin jedoch ausgeschlossen. Heute wird endgültig entschieden ob Monika Kochs die Vergnügungssteuer zahlen muss oder nicht.
Die Klägerin hatte vor einiger Zeit mit einem Tantra-Wissens Kanal (Dakini-TV) auf sich Aufmerksam gemacht. Sie beantwortet im Video-Interview Format auf ihrem Blog besonders heikle Fragen rund um das Thema Tantra Massage.
Dakini Tantra Massage Institut Köln
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