(ots) - Schwächliche Ferkel dürfen in NRW und
Niedersachsen weiterleben
Agrarministerien geben Erlass zur Jungtier-Tötung heraus -
Schweinehalter begrüßen Rechtssicherheit
Osnabrück.- Schwächliche Ferkel dürfen in Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen nicht mehr getötet werden. Das haben die beiden
Bundesländer per Erlass verboten, berichtet die "Neue Osnabrücker
Zeitung" (Samstag). Zudem hätten die Landwirtschaftsministerien der
Länder verbindliche Vorgaben dazu gemacht, wie Jungtiere ohne
Überlebenschancen künftig getötet werden müssen.
Die Erlasse sind eine Reaktion auf Videoaufnahmen aus dem
Landkreis Vechta. Tierrechtsaktivisten hatten hier 2013 dokumentiert,
wie Ferkel durch Schläge auf Stallgatter oder auf den Boden getötet
wurden. Wie die Zeitung weiter schreibt, dürfen totkranke Jungtiere
künftig nicht mehr per Genickbruch umgebracht werden. Sie müssten nun
vorab betäubt werden, bevor man sie beispielsweise ausbluten lasse.
Die Veterinärbehörden sollen die sachgemäße Tötung kontrollieren.
Zunächst hatte Niedersachsen den Erlass herausgegeben, das
Ministerium in Nordrhein-Westfalen schloss sich am Freitag an, wie
ein Sprecher dem Blatt bestätigte. Die Interessensgemeinschaft der
Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte das Vorgehen der beiden
Bundesländer: "Die Landwirte haben jetzt endlich Rechtssicherheit",
sagte eine Sprecherin der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Wie das Blatt
weiter berichtet, steht derweil noch nicht fest, ob die
Videoaufnahmen aus dem Landkreis Vechta auch juristische Folgen haben
werden. Eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Oldenburg sagte, dass die Ermittlungen noch laufen.
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