(ots) -
Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg informiert: Bis
15.07.2014 müssen sich Neu-Abiturenten bei Hochschulstart für Medizin
und Zahnmedizin bewerben. Auch für Psychologie sowie den Quereinstieg
für Auslands-Rückkehrer mit Physikum gilt die Bewerbungsfrist.
Doch auch Studienplatzbewerber ohne Spitzenabitur gibt es
Hoffnung: Studienplätze lassen sich einklagen. "Abiturnoten haben
dabei grundsätzlich keine Bedeutung", sagt Fachanwalt Dirk Naumann zu
Grünberg. Wichtig ist jedoch: "Viele Abiturienten glauben, dass sie
gegen den Ablehnungsbescheid klagen müssen. Das ist aber falsch.
Gestritten wird bereits vorher, nämlich um Plätze, die die
Hochschulen zu Unrecht gar nicht bereitgestellt haben." In einigen
Bundesländern bestehen für erste Schritte der Studienplatzklage
gesonderte Fristen. Diese frühen Fristen laufen bereits am 15.07.2014
für das kommende Wintersemester ab. Später kann auch noch geklagt
werden, aber nicht mehr an allen Hochschulen.
"Lieber vorher zum Anwalt", rät Studienplatzklage-Anwalt Naumann
zu Grünberg: Bis zum 15.07.2014 sind die Chancen zumeist höher als zu
dem Zeitpunkt, wenn die Ablehnungsbescheide da sind.
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist eine
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 10.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands im ersten Semester
(Studienanfänger) sowie Auslands-Medizinstudenten bei der Rückkehr
nach Deutschland im höheren Fachsemester (Quereinstieg).
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Zeit, Wirtschaftswoche, Handelsblatt, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040)413 087 50
Telefax (040)413 087 51
eMail: info(at)uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de