PresseKat - Toter Winkel: Radfahrer in Gefahr / DVR fordert fahrzeugtechnische Lösungen (FOTO)

Toter Winkel: Radfahrer in Gefahr / DVR fordert fahrzeugtechnische Lösungen (FOTO)

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(ots) -
Endlich Grün: Der Lkw fährt an und biegt in die Seitenstraße ein.
Dabei übersieht er den Radfahrer, der sich von hinten auf dem Radweg
nähert. Das schwere Fahrzeug trifft den Radfahrer, dieser geht zu
Boden und wird von dem Laster mitgeschleift. So oder ähnlich ereignen
sich immer wieder schwere Unfälle. Nach Schätzungen der Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) gab es 2012 in Deutschland 650 Abbiegeunfälle
mit Personenschaden zwischen Lkw und Radfahrern, 30 davon endeten
tödlich. Aber auch zwischen Pkw und Radfahrern kommt es in dieser
Situation häufig zu Kollisionen, zumeist beim Rechtsabbiegen.

Radfahrer, die sich seitlich oder schräg hinter einem
Kraftfahrzeug befinden, sind für den Fahrer schwer zu erkennen.
Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin. Als
"Toten Winkel" bezeichnet man den Bereich, der für den Fahrer trotz
Spiegel nicht einsehbar ist. Dieser ist umso größer, je breiter das
Fahrzeug ist und je höher die Unterkante der Front- und
Seitenscheiben liegen. Daher ist die Gefahr des Toten Winkels bei Lkw
besonders stark ausgeprägt. Seit 2007 müssen Neufahrzeuge über 3,5
Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit zusätzlichen Weitwinkel-Spiegeln
ausgerüstet sein, die eine bessere Sicht auf den Bereich seitlich
neben dem Fahrzeug ermöglichen. Sind diese neuen Spiegel richtig
eingestellt, wird der nicht einsehbare Bereich erheblich verringert.
Für den Fahrer wird die Aufgabe dadurch aber nicht unbedingt
leichter: Neben der direkten Sicht aus dem Fahrzeug muss er nun
zusätzlich zwei Spiegel im Blick haben.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer nach rechts abbiegen will,
muss geradeaus fahrende Radfahrer vorbei lassen, unabhängig davon, ob
sie auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg unterwegs sind. So
verwundert es nicht, dass in neun von zehn Unfällen beim Abbiegen der




Autofahrer die Hauptschuld trägt.

Der DVR appelliert an alle Auto- und Lkw-Fahrer, beim
Rechtsabbiegen besonders aufmerksam zu sein und verstärkt auf
Radfahrer und Fußgänger zu achten. Der Schulterblick beim Abbiegen
darf nicht vergessen werden. An Radfahrer richtet der DVR den
Hinweis, an Kreuzungen und Einmündungen besonders nach abbiegenden
Fahrzeugen Ausschau zu halten, eventuell den Blickkontakt mit dem
Fahrer zu suchen und im Zweifelsfall den Abbiegenden vorbeizulassen.

Damit Unfälle beim Rechtsabbiegen möglichst vermieden werden
können, sollten nach Meinung des DVR Kreuzungen so gestaltet werden,
dass freie Sicht auf Radfahrer gegeben ist. Dies kann zum Beispiel
durch eine verbesserte Spurführung für Rad- und Kraftfahrer
geschehen. Die Anbringung von besonderen Spiegeln im Kreuzungsbereich
kann ebenfalls hilfreich sein.

Aber auch in der Fahrzeugtechnik kann etwas getan werden: Der DVR
empfiehlt, in Lkw-Fahrerhäusern sogenannte Fresnel-Linsen zu
verwenden, die durch Lichtbrechung einen Einblick in den Toten Winkel
erlauben. Ebenso rasch zu verwirklichen wäre eine Schaltung der
Positionsleuchten, so dass diese beim Abbiegen entsprechend dem
Fahrtrichtungsanzeiger blinken. Andere fahrzeugtechnische
Möglichkeiten bestehen im Einsatz von Kamerasystemen. Ein hohes
Potenzial zur Unfallvermeidung haben elektronische
Abbiegeassistenten, die den Fahrer bei Gefahrensituationen warnen und
gegebenenfalls selbstständig bremsen. Derzeit verfügbare Systeme sind
nach Meinung des DVR allerdings noch nicht ausreichend zuverlässig.
Der DVR fordert die Industrie auf, Abbiegeassistenten mit hoher
Priorität weiterzuentwickeln und zur Marktreife zu bringen. Solche
Systeme sollten sobald wie möglich vom Gesetzgeber vorgeschrieben
werden.



Pressekontakt:
Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.

Sven Rademacher

Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67

eMail SRademacher(at)dvr.de


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Datum: 08.07.2014 - 09:30 Uhr
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