(ots) - Wie ein Reißverschluss funktioniert, weiß jedes Kind.
"Doch für viele Autofahrer ist das Reißverschlussverfahren offenbar
noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Oft ist zu beobachten, dass
Verkehrsteilnehmer bereits weit vor der Engstelle auf die
weiterführende Spur wechseln", sagt Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Laut Straßenverkehrsordnung
unterliegen Straßen mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung
besonderen Regeln, die den reibungslosen Verkehrsfluss garantieren
sollen. Endet beispielsweise ein Fahrstreifen oder ist die
Weiterfahrt dort nicht möglich, greift das so genannte
Reißverschlussverfahren. Die an der Weiterfahrt gehinderten Fahrzeuge
dürfen auf den freien Fahrstreifen wechseln. Dazu fahren sie bis
unmittelbar vor die Verengung und ordnen sich im Wechsel mit den
Fahrzeugen auf dem freien Fahrstreifen ein. Die Fahrzeuge auf dem
benachbarten Fahrstreifen müssen diesen Wechsel ermöglichen.
Verkehrsraum optimal nutzen
"Nur so lässt sich der Verkehrsraum vor dem Engpass optimal
nutzen", betont der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: "Das hat
nichts mit Vorbeimogeln zu tun. Denn wer sich schon mehrere hundert
Meter vor dem Ende des Fahrstreifens einfädelt, verschenkt viel Platz
und kann sogar, je nach Verkehrsaufkommen, einen Stau verlängern oder
verursachen." Häufig weisen deshalb Schilder mit der Aufschrift wie
"Reißverschluss erst in 200 Metern" darauf hin, dass der
Fahrbahnwechsel auch erst dann erfolgen sollte.
Auf Autobahnauffahrten immer Vorfahrt beachten
Doch Vorsicht: Das Reißverschlussverfahren gilt nur beim Wegfall
einer Fahrspur - nicht jedoch auf den Beschleunigungsstreifen von
Autobahnen. Wer hier auffährt, ist stets wartepflichtig und muss
unbedingt die Vorfahrt gewähren. "Falls notwendig, muss der
Kraftfahrer sogar anhalten und den fließenden Verkehr passieren
lassen, um anschließend vorsichtig, aber zügig auf die Schnellstraße
zu gelangen", erklärt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.
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